Fragen zum Kindergeldantrag

3 Antworten

Hallo Das bedeutet z.b.: ausbildungssuchend seit September (09.2012) zum Januar (01.2013 ) Damit ist gemeint wenn du schon eine ausbildungstelle gefunden hast und diese anfängst. Wenn du noch keine hast dann würd ich's einfach frei lassen. Und dir steht auf jedenfall das Kindergeld ab September zu ab dem Tag wo du dich gemeldet hast bis zu dem Tag wo du deine Ausbildung beginnst, egal wann der Termin is.

Lissi25  25.11.2012, 01:53

Oder die meinen mit zum als was du eine Ausbildung machen möchtest.

Lissi25  25.11.2012, 01:55
@Lissi25

Ach quatsch

Wenn du Bewerbungen vorweisen kannst, kannst du auch ab August ausbildungssuchend gewesen sein. Aber in deinem Fall zählt der Zeitpunkt der Meldung. das zum - heßt bis zu dem Datum. Da kannst du zum "jetzigen Zeitpunkt" einrtagen.

da stellst du einfach daen tag ein, ab dem du für einen ausbildungsplatz zur verfügung gestanden hast. kann auch der selbe sein wie bei - seit...