Fragen zu den Fahrkostenerstattungen vom Jobcenter

7 Antworten

Den Weg mit dem PKW berechnet das Jobcenter anhand eines Routenplaners nach, da kannst du also nicht mehr angeben,als du tatsächlich fährst. Und ja, die Fahrkartenpreise stehen fest und das weiß eben auch das Jobcenter. Man muss die Fahrkarten auch einreichen, als Beweis. 

Wenn du mit dem PKW fährst, bekommst du eben weniger, finde dich damit ab, fertig. Und das ist auch absolut in Ordnung so, man soll sich daran ja nicht bereichern, sondern das Geld für die Fahrt zur Maßnahme einsetzen. Also müßtest du einen Teil davon sowieso dem jenigen geben, dessen Auto du nutzt, dem entstehen ja Kosten.

In Nürnberg wird die Fahrkarte nicht zu Vorlage verlangt, am besten fragen. Dann Geld für Fahrkarte nehmen und mit eigener Kraft sparen. Das wird einem zugestanden. Da es ja Fahrkarten gibt, die nur auf dem Handy sind, ist man schon lange von Papiernachweisen weg, wofür auch, die wissen ja, was die Fahrkarte kosten, sie schreiben nur die Art vor.

Also ich persönlich lasse mich nicht gern abzocken und zahle ungern deinen Sprit für dein Fahrrad.. Ich denke da hast du keine Chance. Sei doch froh dass du etwas bekommst und so nebenbei: es gibt Parkplätze die nichts kosten, die muss ich nämlich auch immer suchen, weil ich es aus eigener Tasche zahle!

Das JC muss die Tatsächlichen Fahrtkosten übernehmen. Wenn eine Monatsfahrkarte mit (Schülerausweis?) 100 Kostet müssen sie auch die 100 € übernehmen.

Du musst dich auch mal bei der Maßnahme erkundigen, ob du als "Schüler" gilst. 

Aber Pauschal zahlt unser JC schon lange keine Fahrkarten mehr. Und du musst die Karte nehmen, die "Wirtschaftlicher" ist. Ein Einzelticket ist immer Teurer als ein Wochen/ Monats/ Schüler Ticket.....

Die Fahrkarte kannst du am Ende des Monats einreichen und bekommst dann den Betrag zurück erstattet.

lg

Vereinbaren kannst du da schon mal gar nichts,die dir zustehenden Mittel die du beantragen kannst wurden dir ja mitgeteilt und mehr gibt es nicht !

Beim PKW - wird die kürzeste Fahrstrecke anhand eines Routenplaners ermittelt und danach deine Fahrkosten berechnet.

Fahrscheine musst du sehr wahrscheinlich abgeben,dass zumindest nehme ich für den ersten an,da bestünde ggf.dann eine Möglichkeit nach dem ersten Monat mit dem PKW - zu fahren.

Wenn du diese Fahrscheine nicht direkt vom Amt bekommst,dann hast du natürlich die A ... Karte gezogen,so zumindest habe ich es vor ein paar Jahren erfahren.

Da hatte ich in einer weit entfernten Stadt ein Vorstellungsgespräch und da wurde mir die Fahrkarte für die DB - ( Hin und Rückfahrt ) direkt auf dem Amt ausgedruckt.

Was die Parkscheine betrifft,wirst du sicher nicht benötigen,denn bei einer Einrichtung die Weiterbildungen anbietet,werden wohl kostenlose Parkmöglichkeiten existieren.