Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe bei Hartz 4 aufstockung?

5 Antworten

Da sollte es bei beiden Hilfen keine Probleme geben !

Beim Beratungsschein bist du ja wegen deiner ALG - 2 Aufstockung eh als bedürftig anzusehen, da gibt bzw. sollte es also schon einmal keine Probleme geben.

Der Freibetrag an Vermögen liegt bei beiden meiner Ansicht nach bei einer einzelnen Person bei 5000 €, so wie es bei Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt der Fall ist.

Bei den genannten Zahlen solltest Du beide Hilfen bekommen.

Du kannst aber auch mal PKH-Rechner im Internet ausprobieren. Sie sollten es Dir genau verraten.

Wenn Du aus wirtschaftlicher Sicht PKH-berechtigt bist, hast Du m.W.n. automatisch auch Anspruch auf Beratungshilfe.

Die Bewilligung von PKH ist jedoch nicht nur von den finanziellen Voraussetzungen abhängig, sondern auch von den Erfolgschancen im jeweiligen Rechtsstreit.

Die musst du beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Dort wird auch vorgeprüft ob dein Rechtsersuchen Aussicht auf Erfolg hat. Besteht dafür eine 50% Chance erhältst du einen Beratungsschein, den du beim Anwalt vorlegen kannst. Dieser beantragt dann die PKH

Für eine Beratungshilfe/Prozeßkostenhilfe mußt du alleFinanzen angeben. Dafür stellt man einen Antrag.

Dann wird vom Gericht entchieden, ob dir die Hilfe genehmigt wird oder nicht.

Du kannst dir erstmal einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und damit zum Anwalt gehen. Er wird mit dir dann auch den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.

Hier findest du schon mal vorab Infos ob du Aussicht auf Erfolg hast einen Beratungshilfeschein zu bekommen:

https://www.scheidungsrecht.org/beratungshilfe/