Fragen nach Grundbuch: Kann jemand mir helfen?

4 Antworten

Da es sich ganz offensichtlich um ein Grundstück in der Schweiz handelt und ich mich mit dem Schweizer Grundbuchrecht nicht auskenne, kann ich es nur
ansatzweise erklären und darauf hinweisen, dass ich mich durchaus irren kann.

1.Verfügungsbeschränkung…

Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer bei den Firmen BAS und ETELA Schulden von 143.432,23 Schweizer Franken hat, die er nicht bezahlen kann. Die Gläubiger (BAS und ETELA) haben ihre Rechte durch diese Eintragung abgesichert. Was die Bezeichnungen UID CHE-115…. usw. bedeuten weiß ich nicht.

1. Last: Fahrrecht…und 4. Fahrrecht mit Unterhaltspflicht zugunsten

Es gibt zwei Grundstücke, die hintereinander liegen. Der Eigentümer des hinteren Grundstücks hat das Recht, über das vordere Grundstück zu fahren.
Unterhaltspflicht bedeutet, dass der Weg in gutem Zustand gehalten
werden muß.

2. Gewerbebeschränkung…

Das bedeutet, dass auf einem Grundstück bestimmte Arten von Gewerbe nicht ausgeübt werden dürfen. Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel will jemand nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine Diskothek
eröffnet wird oder der Inhaber eines Gemüsegeschäftes will nicht,
dass ein zweites Gemüsegeschäft genau gegenüber öffnet. Also
schließt er mit seinem Nachbarn einen Vertrag – in der Regel gegen
Zahlung von Geld – über eine Gewerbebeschränkung, die im
Grundbuch eingetragen wird. Diese Vereinbarungen sind natürlich
freiwillig.

Zu Gunsten/zu Lasten Grundstück bedeutet, dass die Gewerbebeschränkung unabhängig vom Eigentümer ist und auch bestehen bleibt, wenn das Grundstück verkauft oder vererbt wird.

3.Höhenbauservitut..

Hier vermute ich, dass der Grundstückseigentümer nur Gebäude mit einer Höhe von maximal x Metern oder Stockwerken errichten darf.

5. Lei

s

tungsbaurecht…

keine Ahnung. Meinst Du Leitungsbaurecht (ohne s)? Bei einem Leitungsbaurecht kann die Stadt, das Wasserwerk, das Stromwerk eine Leitung über ein fremdes Grundstück legen (Gas, Strom, Wasser, Kanal)

6. Grenzbaurecht

In Deutschland ist es so, dass man, wenn man ein neues Gebäude baut, mindestens 3 Meter von der Grenze zum Nachbarn weg bleiben muss. Wenn der Nachbar damit einverstanden ist, kann man näher an die Grenze gehen oder sogar direkt auf die Grenze bauen. Dieses Einverständnis kann auch in das Grundbuch eingetragen werden.

zu 7., 8. und 9.

habe ich nur verschwommene Vorstellungen. Da muss jemand Auskunft
geben, der sich mit dem Schweizer Grundbuchrecht auskennt.

Abschließend noch ein Kompliment: Dein Deutsch ist ganz ausgezeichnet und ich bin sicher, die allermeisten Deutschen wissen auch nicht, was diese Eintragungen bedeuten :)

Das ist juristisches Deutsch, da wäre zu überlegen, ob man nicht einen Profi zur Übersetzungbeauftragt. 

1. Verfügungsbeschränkung betreffend definitive Pfändung für CHF 143.432.33 plus Zins und Kosten, zugunsten BAS öffentl.- rechtl. Körperschaft, mit Sitz in Barol, UID CHE-115.063.084, UID CHE-105.991.440 ETELA Vorsorgestiftung, mit Sitz in Montreux VD, UID CHE/109.782.906 29.08.2016 Beleg 345 = Das ist zu sehr aus dem Zusammenhang gerissen; ist es ein Urteil, ein Mahnbescheid? Verfügungsbeschränkung ist wohl das Schlagwort. Es geht also darum, dass das Geld, über welches verfügt (=welches benutzt) werden darf, eingeschränkt ist - und zwar eingeschränkt um den Pfändungsbetrag 

1. Last: Fahrrecht zugunsten Grundstück = Last bedeutet, dass das Fahrrecht (Recht zu fahren) einen Mangel/Minderwert darstellt

2. Zugunsten und zulasten werden auf Gegenstände und Zustände identisch angewandt = Zugunsten des Grundstücks besteht eine Gewerbezulassung; Zulasten ist die Zulassung beschränkt. 

3. Vermutung: Man darf nicht unendlich hoch bauen, ab gewisser Meterzahl/Stockwerke darf man nicht weiter/höher bauen

4. Da fehlt der Zusammenhang

5. + 7. Keine Ahnung :-/

6. Es heißt entweder, dass man in der Nähe des Grundstücks bauen darf, oder dass man das Grundstück nur in dieser Nähe bauen darf.

8. Mitverpfändet bedeutet vielleicht, dass das Pfandrecht nicht allein besteht (sondern nur mit dem Anderen).

9. Es entfaltet Wirkung beim Register-Schukdbrief, ansonsten nicht. "Es" ist die Bezeichnung der Personen.

Hier empfiehlt sich ein Besuch beim Notar oder Rechtsanwalt. Der kann anhand der eventuell beigefügten Anlagen die Rechte richtig deuten/erklären.
Um genau Auskunft zu geben braucht man das gesamte Grundbuch und nicht nur Auszüge.
Eventuell hilft dir auch ein Rechtspfleger im Grundbuch.

neununddrei  31.03.2017, 13:11

Bei einigen scheinen es sogar uralt Eintragung zu sein, deren Bestand geprüft werden sollte

Lassen Sie sich von einem schweizer Fachmann - Notar oder Anwalt - beraten!