fragebogen zur wirtschaftlichen ermittlung in einer Unterhaltssache

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hey maiki2708, du gibst dein einkommen da ganz sicher nicht an... das geht die vom jugendamt nen sch... an... ich habe genau das gleiche durch... sollten sie nochmal fragen oder sonstiges, kannst du denen das auch persönlich so sagen, wie du es in deiner frage schon formuliert hast... du hast mit dem kind garnichts zu tun und musst für dieses auch nicht aufkommen oder son quatsch... lasst euch nichts dummes erzählen, die wollen nur noch mehr geld rausschlagen und ihr kaut dann am stock... belasst es dabei, dass das amt das einkommen von deinem freund hat! alles andere hat die nicht zu interessieren!!! lg lissy

Hallo, ich an Eurer Stelle würde mir einen Anwalt nehmen. Denn es gibt etliche Neuerungen im Unterhalt... nur dort bekommst Du verbindliche Antworten. Ansonsten kann ich durchaus verstehen, dass Dich das ärgert, aber wenn Du mit Deinem Freund zusammen lebst, wird Dein Verdienst ebenfalls zumindest insofern berücksichtigt, als dass er Deinen Freund im ernähren könnte, wenn er einiges abgeben muss. Aber wie gesagt, am Besten einen Anwalt aufsuchen. Sonnige Grüße Sunny

Hallo Maiki2708, Dein Freund ist einzig und allein für sein Kind zahlungspflichtig. Es wird nur sein Einkommen angerechnet. Doch wenn Du sicher gehen willst, dann gibst Du Deins ganz einfach nicht an. Sollte das Amt aber darauf bestehen, dann solltet ihr diesem mit einem Anwalt der Angelegenheit Nachdruck verleihen.

na wenn ihr eine bedarfsgemeinschaft sein, dann muss er deine einkünfte auch angeben...glaub aber, dass es nicht mit angerechnet wird...