Frage zur versicherung vom roller?

9 Antworten

Wer seinen Roller verkaufen möchte, kann ihn auch mit dem Versicherungskennzeichen verkaufen.

  1. Der Makler oder die Versicherungsgesellschaft bekommt eine Kopie des Kaufvertrages vom Verkäufer.
  2. Ein neuer Versicherungsschein muss auf den Namen vom Käufer ausgestellt werden.

https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/versicherungskennzeichen-roller

Alternativ kann bei einem Verkauf der neue Besitzer die bestehende Versicherung übernehmen. In diesem Fall muss der Versicherungsvertrag auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden. Dieser zahlt dann anteilig die Versicherungsbeiträge für das laufende Versicherungsjahr, die Ihnen von der Versicherung gutgeschrieben werden.

Die Versicherung gilt zunächst für das Fahrzeug, nur das ist nämlich versichert. Von daher: sie gilt weiter. Du musst der Versicherung nur den neuen Versicherungsnehmer melden, siehe dazu auch:

https://www.gutefrage.net/frage/hey-hab-mir-n-mofa-gekauft-ist-aber-noch-vom-vorbesitzer-angemeldet-wie-kann-man-das-machen-das-ich-fahren-kann

Das regelt auch der https://dejure.org/gesetze/VVG/95.html

Die Prämie wurde ja ereits für ein Jahr im Voraus bezahlt, einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es hier nicht.

du darfst fahren solltest es eben der versicherung melden als neuer besitzer und nachdem du schon deshalb was unternimmst gleich das neue schildchen besorgen

Nein, darfst du nicht. Du musst das Fahrzeug scghnellstmöglich auf deinen Namen versichern. Es sei denn dass das mit dem Vorbesitzer anders abgesprochen war. Denn er bleibt Halter so lange sein Versicherungsvertrag läuft.

SirKermit  14.01.2019, 12:39

Sorry, aber so ist das falsch. Der Versicherungsnehmer ändert sich nicht, wohl aber der Eigentümer des Fahrzeuges und der Halter.

Versicherungsnehmer ist und bleibt der Versicherungsnehmer, mit einer Haltereigenschaft hat das nichts zu tun. Das können unterschiedliche Personen sein. Weiterhin wird immer nur das Fahrzeug selber versichert.

verreisterNutzer  14.01.2019, 12:42
@SirKermit

Das ist mir schon völlig klar. Aber ich als Verkäufer würde auf jeden Fall wünschen das der Käufer sogleich einen eigenen Versicherungsvertra abschließt, so das ich bei meiner Versicherung die teilweise Rückgabe des Versicherungsbeitrages beantragen kann.

SirKermit  14.01.2019, 12:43
@verreisterNutzer

Ja, die Abrechnung der Prämie ist eine andere Baustelle. Dann benutze den Begriff "Halter" bitte im richtigen Kontext.

Das ganze Gequassel von den Kiddies, die einfach mal aus einer Vermutung heraus stur "Nein!" plärren, kannst du getrost ignorieren. Du siehst ja selbst, dass sie nicht ansatzweise fähig sind, die Rechtsgrundlage für ihre an den Haaren herbeigezogenen Vermutungen zu nennen.

Ich weiß nicht, bei welcher Versicherung du bist, sonst würde ich direkt aus deren Vertragsbedingungen zitieren. Da aber ohnehin alle auf dem Muster der GDV basieren, können wir uns auch das anschauen, der Inhalt ist schließlich der gleiche.

G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

In deinem Vertrag steht das Gleiche, nur die Nummerierung ist evtl anders. Im Grunde müsste es eigentlich garnicht drin stehen, da bereits gesetzlich geregelt:

§ 95 VVG Veräußerung der versicherten Sache
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

Du musst dich jetzt nur bei der Versicherung melden und mitteilen, dass du das Fahrzeug und somit den Versicherungsvertrag übernommen hast. Es kann sein, dass man noch ein paar Euro von dir will, falls bisher das Mindestalter auf 23 Jahre festgelegt war und du jünger bist, aber bei der geringen Restlaufzeit ist das ohnehin vernachlässigbar.