Wer kann in einer Aktiengesellschaft Prokura erteilen?
Ich bin gerade mitten in den Prüfungsvorbereitungen zur Industriekauffrau. Dabei nutze ich natürlich auch alte Prüfungsfragen mit den dazugehörigen Antworten. Leider musste ich schon feststellen, dass diese nicht immer richtig sind. In den mir vorliegenden Unterlagen darf in einer AG nur der Vorsitzende des Aufsichtsrates Prokura erteilen. Auf einer Internetseite ist dies aber nur dem Vorstandsvorsitzenden erlaubt. Was ist nun richtig? Wo steht das genau geschrieben? Im HGB steht das nur für die GmbH genau drin.
1 Antwort
Prokura in der AG erteit der Vorstand.
Der Aufsichtsrat ist ja nicht unbedingt fürs Tagesgeschäft zuständig.
Müsste eigentlich im Aktiengesetz stehen.
Kann die Prokura nur vom Vorstandsvorsitzenden oder auch vom Stellvertreter oder sogar von allen Vorstandsmitgliedern erteilt werden? Oder müssen sogar alle Vorstandsmitglieder gemeinsam über Prokura entscheiden?