Unterschied Prokura Handlungsvollmacht?

6 Antworten

Handlungsbevollmächtigte haben nur in dem vereinbarten Bereich (in einer bestimmten Sache)zu handeln, dies aber nur im Auftrag! Sie dürfen nichts kaufen, kein Darlehen nehmen etc...

Also wenn du es noch genauer wissen willst, so ist es in unserem Buch:

Der Prokurist darf NICHT:

  • Grundstücke belasten oder veräußern (außer mit spezieller Berechtigung)
  • Das Unternehmen auflösen oder veräußern
  • Einen Prokuristen bestellen oder die Prokura übertragen
  • Anmeldung zum Firmenbuch unterschreiben
  • Inventar und Bilanz unterschreiben

der Handlungsbevollmächtigte darf NICHT

  • eine Tätigkeit ausführen die dem Prokuristen untersagt ist
  • Wechselverbindungen eingehen
  • Darlehen aufnehmen
  • das Unternehmen vor Gericht vertreten

Hoffe dass du noch nicht alles so hattest, mir war gerade langweilig und dachte dass wäre eine sinnvolle Beschäftigung XD

xdarkx 
Fragesteller
 26.02.2010, 23:53

vielem dank! super antwort. deine langeweile kommt mir gelegen.

xdarkx 
Fragesteller
 26.02.2010, 23:55

ich frage mich allerdings noch, nach was der Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand entscheidet ob er Prokura oder Vollmacht erteilt? Kommt dann wohl darauf an, wieviel "Macht" er abgeben will, oder sehe ich das anders?

Gagaja  27.02.2010, 00:23
@xdarkx

Könnte man so sagen! Außerdem muss der Inhaber VOLLSTES Vertrauen in seinen Prokuristen haben, weil der seine so gewonnene Macht ganz schön böse ausnutzen kann. Ich habe übrigens noch nicht rausgefunden, ob und in welchen bekannten Unternehmen Prokuristen ernannt werden. Wenn du was rausfindest, lass es mich wissen! ;-)

Die Handlungsvollmacht unterscheidet sich ganz erheblich von der Prokura! Bei der Prokura ist nämlich die Gefahr des Missbrauchs sehr sehr hoch, wegen des Schutzes gegenüber Dritten. Die Prokura kann durch den Geschäftsinhaber nach außen hin nicht eingeschränkt werden, der Umfang, der ganz schön groß ist, ist gesetzlich festgelegt. Der Prokurist darf auch unübliche Geschäfte abschließen, zum Beispiel als Prokurist eines Bäckers eine Tonne Damenbinden kaufen. Außerdem gibt es noch die Gesamt- und Filialprokura und die Prokura erlischt nicht mit dem Tod des Unternehmers.

Die Handlungsvollmacht dagegen ist viel beschränkter, entweder auf bestimmte Arten von Geschäften (Art-Handlungsvollmacht), ein einziges bestimmtes Geschäft (Spezialhandlungsvollmacht) oder alle üblichen (!) Geschäfte des Betriebs (Generalhandlugnsvollmacht). Dadurch ist die Handlungsvollmacht für den Unternehmer deutlich risikoärmer.

Der Prokurist darf sämtliche (gerichtliche + außergerichtliche ) Rechtshandlungen tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Erlaubt: Einkäufe und Verkäufe Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern Erledigung von Bankgeschäften Auch branchenfremde Geschäfte tätigen Nicht erlaubt: Prokura erteilen, entziehen oder übertragen Verkauf und Belastung (Grundstück, Hypothek) von Firmengrundstück Verkauf des Unternehmens und Insolvenzantrag stellen Bilanzen unterschreiben und Steuererklärungen abgeben

Der Handlungsbevollmächtigte darf auch keine Wechselverbindungen eingehen, so weit ich mich an den Stoff von vorigem Semester erinnere :D

michael170  26.02.2010, 23:35

Und keine Darlehn aufnehmen! Hab noch mal das Buch rausgeholt um sicher zu sein :P Und die restlichen Unterschiede hattest du ja schon

xdarkx 
Fragesteller
 26.02.2010, 23:39
@michael170

danke für die Infos!!