Unterschied Prokura Handlungsvollmacht?
Hallo! Ich lerne gerade für ne Wirtschaftslehre Klausur. Und nun bin ich nicht ganz sicher:
gibt es noch andere Unterschiede zwischen Prokura und Handlungsvollmacht, außer
- ein Handlungsbevollmächtigter kann (im Gegensatz zur Prokura)auch stillschweigend erteilt werden
- Bei der Handlungsvollm ist kein Handelsregistereintrag nötig
- Nur ein Prokurist kann Prozesse im Namen der Firma führen
Fallen Euch sonst noch Unterschiede ein? Entscheiden die sich noch inhaltich oder dürfen bei das gleiche (außer Prozessführung?)
Danke für eure Infos xdarkx
6 Antworten
Handlungsbevollmächtigte haben nur in dem vereinbarten Bereich (in einer bestimmten Sache)zu handeln, dies aber nur im Auftrag! Sie dürfen nichts kaufen, kein Darlehen nehmen etc...
Also wenn du es noch genauer wissen willst, so ist es in unserem Buch:
Der Prokurist darf NICHT:
- Grundstücke belasten oder veräußern (außer mit spezieller Berechtigung)
- Das Unternehmen auflösen oder veräußern
- Einen Prokuristen bestellen oder die Prokura übertragen
- Anmeldung zum Firmenbuch unterschreiben
- Inventar und Bilanz unterschreiben
der Handlungsbevollmächtigte darf NICHT
- eine Tätigkeit ausführen die dem Prokuristen untersagt ist
- Wechselverbindungen eingehen
- Darlehen aufnehmen
- das Unternehmen vor Gericht vertreten
Hoffe dass du noch nicht alles so hattest, mir war gerade langweilig und dachte dass wäre eine sinnvolle Beschäftigung XD
vielem dank! super antwort. deine langeweile kommt mir gelegen.
Könnte man so sagen! Außerdem muss der Inhaber VOLLSTES Vertrauen in seinen Prokuristen haben, weil der seine so gewonnene Macht ganz schön böse ausnutzen kann. Ich habe übrigens noch nicht rausgefunden, ob und in welchen bekannten Unternehmen Prokuristen ernannt werden. Wenn du was rausfindest, lass es mich wissen! ;-)
Die Handlungsvollmacht unterscheidet sich ganz erheblich von der Prokura! Bei der Prokura ist nämlich die Gefahr des Missbrauchs sehr sehr hoch, wegen des Schutzes gegenüber Dritten. Die Prokura kann durch den Geschäftsinhaber nach außen hin nicht eingeschränkt werden, der Umfang, der ganz schön groß ist, ist gesetzlich festgelegt. Der Prokurist darf auch unübliche Geschäfte abschließen, zum Beispiel als Prokurist eines Bäckers eine Tonne Damenbinden kaufen. Außerdem gibt es noch die Gesamt- und Filialprokura und die Prokura erlischt nicht mit dem Tod des Unternehmers.
Die Handlungsvollmacht dagegen ist viel beschränkter, entweder auf bestimmte Arten von Geschäften (Art-Handlungsvollmacht), ein einziges bestimmtes Geschäft (Spezialhandlungsvollmacht) oder alle üblichen (!) Geschäfte des Betriebs (Generalhandlugnsvollmacht). Dadurch ist die Handlungsvollmacht für den Unternehmer deutlich risikoärmer.
Der Prokurist darf sämtliche (gerichtliche + außergerichtliche ) Rechtshandlungen tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Erlaubt: Einkäufe und Verkäufe Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern Erledigung von Bankgeschäften Auch branchenfremde Geschäfte tätigen Nicht erlaubt: Prokura erteilen, entziehen oder übertragen Verkauf und Belastung (Grundstück, Hypothek) von Firmengrundstück Verkauf des Unternehmens und Insolvenzantrag stellen Bilanzen unterschreiben und Steuererklärungen abgeben
Der Handlungsbevollmächtigte darf auch keine Wechselverbindungen eingehen, so weit ich mich an den Stoff von vorigem Semester erinnere :D
Und keine Darlehn aufnehmen! Hab noch mal das Buch rausgeholt um sicher zu sein :P Und die restlichen Unterschiede hattest du ja schon
danke für die Infos!!
ich frage mich allerdings noch, nach was der Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand entscheidet ob er Prokura oder Vollmacht erteilt? Kommt dann wohl darauf an, wieviel "Macht" er abgeben will, oder sehe ich das anders?