Frage zum Gewohnheitsrecht?

7 Antworten

Du bist Mieter. Irgendwann ziehst Du aus und Dein Stechgestrüpp bleibt zurück. Auch wenn alles jetzt wunderbar gepflegt ist, bei Blüte herrlich anzusehen ist und auch noch schön duftet. Sobald Du nicht mehr bist, steht der Vermieter da und wenn ihm nicht der Sinn nach Rosenpflege steht, hat er ein Problem. Von daher kann ich es schon verstehen, wenn er die Beseitigung jetzt verlangt.

Wenn er die Pflanzung sehenden auges geduldet hat, kanner m.E. von dir nicht verlangen sie wegzumachen. er kann es allerdings selber plattmachen auch wenn das bescheuert wäre

Der Garten ist so schön das wär total schade :(

Larsud  27.07.2020, 17:29

Warum sollte er sowas wollen??? Der garten sieht herlich schön aus...

Du hast nie gefragt, ob Du den Garten nutzen darfst?So gesehen it da ja eine widerrechtliche Nutzung, ich fürchte, er kann die Räumung verlangen. Suche ein friedliches Gespräch und weise auf den ökologisachen Nutzen für Insekten und Vögel hin, evtl. eine Nutzungsentschäödigung anbieten? Wenn alles vergeblich ist, kann man von einem getörten Mietverhältnis sprechen.

Das können Sie nur in einem freundlichen persönlichen Gespräch mit dem Vermieter klären, bei dem Art und Umfang der Ihnen künftig zugestandenen teilweisen Nutzung geklärt werden.

Es wäre schade um die wirklich schöne Anlage.