Frage zum Gewohnheitsrecht?
Ich wohne mit einem weiteren Mieter zur Miete in einem in einem 3 Fam. Haus. Zum Haus gibt es einen großen Garten, der zum großen Teil brach liegt. Diesen Teil mäht hin und wieder der Vermieter.
Einen Teil diese Gartens und auch den Vorgarten habe ich mit Rosen bepflanzt. Diese, zum großen Teil Edelrosen, wachsen im hinteren Teil seit ca. 35 Jahren, im Vorgarten seit ca. 10 Jahren. Dieser Rosenbereich wird gepflegt und auch die Wildkräuter (Unkraut) zwischen den Rosenstöcken werden von mir entfernt. Insgesamt blühen dort ca. 80-100 Rosen.
Der Vermieter hat dem von Anfang an zugesehen und hat nie gefordert die Rosen zu entfernen. Selbst als ich in dem völlig verwilderten Vorgarten angefangen habe das Gestrüpp zu beseitigen und Rosen zu pflanzen, wurde das nie kritisiert.
Hat der Vermieter jetzt das Recht die Entfernung der Rosen zu verlangen, auch wenn er keine Pläne für eine andere Nutzung hat, sondern es einfach so will? Der übrige Garten wird mehr oder weniger nicht einmal gemäht.
Klar hat er das Recht mit seinem Garten zu machen was er will, in diesem Fall gibt es aber keine Begründung.
7 Antworten
Du bist Mieter. Irgendwann ziehst Du aus und Dein Stechgestrüpp bleibt zurück. Auch wenn alles jetzt wunderbar gepflegt ist, bei Blüte herrlich anzusehen ist und auch noch schön duftet. Sobald Du nicht mehr bist, steht der Vermieter da und wenn ihm nicht der Sinn nach Rosenpflege steht, hat er ein Problem. Von daher kann ich es schon verstehen, wenn er die Beseitigung jetzt verlangt.
Wenn er die Pflanzung sehenden auges geduldet hat, kanner m.E. von dir nicht verlangen sie wegzumachen. er kann es allerdings selber plattmachen auch wenn das bescheuert wäre
Der Garten ist so schön das wär total schade :(
Warum sollte er sowas wollen??? Der garten sieht herlich schön aus...
Du hast nie gefragt, ob Du den Garten nutzen darfst?So gesehen it da ja eine widerrechtliche Nutzung, ich fürchte, er kann die Räumung verlangen. Suche ein friedliches Gespräch und weise auf den ökologisachen Nutzen für Insekten und Vögel hin, evtl. eine Nutzungsentschäödigung anbieten? Wenn alles vergeblich ist, kann man von einem getörten Mietverhältnis sprechen.
Das können Sie nur in einem freundlichen persönlichen Gespräch mit dem Vermieter klären, bei dem Art und Umfang der Ihnen künftig zugestandenen teilweisen Nutzung geklärt werden.
Es wäre schade um die wirklich schöne Anlage.