Gartenmöbel im Gemeinschaftsgarten vom Vermieter verboten?
Hallo,
ich wohne zur Zeit in einem Mehrfamilienhaus zur Miete. Zu dem Haus gehört auch ein Gemeinschaftsgarten, der direkt an den Garten der Vermieter grenzt. Wir als Mieter dürfen den Garten auch laut Mietvertrag mitnutzen. Nur habe ich folgendes Problem. Ich habe mich mit mehreren Mietern im Haus zusammen getan und eine großen Gartentisch und Stühle gekauft und in einer Ecke des doch recht großen Garten aufgestellt, natürlich kann diesen Tisch jeder Mieter mitbenutzen. Nun kam aber unser Vermieter auf uns zu und meinte er wolle nicht, das der Tisch sowie die Stühle dauerhaft im Garten stehen. Darf er uns das einfach verbieten? Alle Mieter im Haus, die den Garten benutzen, haben nichts gegen diese Sitzecke, im Mietvertrag steht ja auch, dass wir den Garten mitbenutzen dürfen, sollen wir uns, wenn schönes Wetter ist oder wir grillen auf die Wiese setzen oder wie?
2 Antworten

Darf er uns das einfach verbieten?
Ja.
Der Vermieter hat für das Grundstück, außer zur alleinigen Nutzung überlassener Flächen und Räume, die Verkehrssicherungspflicht.
Heißt wenn da jemand was passiert, z. B. über einen Gartenstuhl fällt und sich
Bein oder Arm verletzt, ist er haftbar. Nicht die/der Eigentümer des Gartenstuhls.
sollen wir uns, wenn schönes Wetter ist oder wir grillen auf die Wiese setzen oder wie?
Davon abgesehen das das im Moment eh verboten ist, nein.
Ihr könnt Tisch und Stühle zum gemeinsamen Grillen raus stellen, danach aber wieder weg räumen.

Mit welcher Begründung will er das nicht?
Ohne es wirklich zu wissen, aber ich glaube nicht wirklich, das er das verbieten darf.

Er hat uns keinen konkreten Grund genannt. Ich denke es passt ihm einfach nicht, da er generell die Gartengestaltung selbst in die Hand nimmt. Durften auch keine Blumen ins leere Beet pflanzen..