Frage zu Mutterschaftsvertretung

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die "normale" Regelung mit 2 Jahren gilt nur, wenn die Befristung ohne "Sachgrund" erfolgt. Hier ist der Grund der Befristung jedoch die Mutterschaftsvertretung, die kann daher auch länger als 2 Jahre dauern.

siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14

Da es sich in deinem Fall um einen zweckbefristeten und nicht um einen kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrag handelt, gilt die "normale" Regelung mit der höchstens zweijährigen Laufzeit nicht.

Das aus einem sachlichen Grund zweckbefristete Arbeitsverhältnis endet mit dem Erreichen des Zwecks.