Frage zu Kontopfändung! (Postbank und Harz4)

4 Antworten

Jeder Kontoinhaber hat seit 2010 einen Anspruch darauf, dass sein noch nicht gepfändetes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird. Der Pfändungsschutz gilt immer nur für ein Konto einer Person. Ein Anspruch auf Einrichtung eines neuen P-Kontos besteht aber nicht.

Der Grundfreibetrag beträgt zur Zeit 985,15 Euro im Kalendermonat. Dieser kann je nach Lebenssituation des Schuldners erhöht werden. Ebenso unpfändbar sind einmalige Sozialleistungen, die auf das Konto eingehen. Das muss der Bank gegenüber durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden; die Banken müssen die Bescheinigungen der Arge akzeptieren. Der Pfändungsschutz muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, danach wird dir das Konto bis zum Freibetrag wieder freigegeben. Für Notfälle gibt es auch vorläufige Freigaben des Gerichtes.

Du hast 2 Wochen Zeit, danach wird das Geld auf dem gesperrten Konto an den Gläubiger überwiesen.

Ein mit Kontopfändung behaftetes Konto kann ncht in ein P-Konto umgewandelt werden. Ich würde in diesem Fall zur ARGE gehen, denen sagen was bei Dir Sache ist und bitten dass die Dir  das Geld in bar auszahlen.

Ansonsten musst Du sofort nach Gutschrift, innerhalb 7 Tagen das Geld bis 985,14 € abholen. Den Rest darüber muss die Bank einbehalten und dem Gläubiger zuführen welcher die Kontopfändung veranlasst hat.

Also dein Geld vom Amt darf dir in keinem Fall gepfändet werden. Das sind Sozialleistungen und somit unpfändbar. Du musst das geld allerdings innerhalb einer Woche vom Konto holen. Zu diesen Sogenannten Sozialleistungen würden unter Umständen (die bei dir, wie ich das lese, nicht zutreffen) auch Kindergeld und Unterhalt gehören. Deinen Löhn allerdings darf der Gläubiger pfänden. Und von diesem P-Konto hab ich schon gehört. Aber auch nicht wirklich viel gutes. Und ein Mann beim AMtsgericht hat mir mal gesagt das bewahrt eienn auch nicht unbedingt vor einer Pfändung denn du hast ja nun auch vom normalen Konto die möglichkeit deine Sozialleistungen abzuholen.

Bei einer Kt.Pfändung kannst du nichts abheben, außer Sozialgeld. Mach ein P-Konto, geht glaube ich bis 980 Euro

jockl  15.05.2011, 21:29

Das mit Pfändung behaftete Konto kann logischerweise nicht mehr umgewandelt werden, das ist ja dicht, bis auf Sozialgeldzahlungen.