P-Konto: BAföG und Kindergeld?

3 Antworten

Erst einmal brauchst du dir keine Sorgen machen.

wenn dein Konto bereits als Pfändungsschutzkonto geführt ist , dann hast du einen Freibetrag von 1.252,64€.

Alles was über diesen Betrag geht wird für dich gesperrt und verbleibt auf deinem Konto.

wenn der neue Monat beginnt , wird dir das gesperrte Geld zur Verfügung gestellt. Du kannst es dann abgeben oder überweisen.

muss deshalb die Umwandlung meines Kontos in ein P-Konto in Betracht ziehen

Nicht in Betracht ziehen, sodern machen!

Du hast per Gesetz einen monatlichen Pfändungsgrundfreibetrag auf dem P-Konto, der sich für die Nachzahlung auf Antrag einmalig pro Monat erhöhen läßt.

Diesbezüglich mal nach P-Konto-Bescheinigung googeln!