Muss ich dem neuen Arbeitgeber meine Kontopfändung mitteilen?

5 Antworten

Eine Kontenpfändung muss dem AG nicht offengelegt werden. Selbst wenn der AG danach fragt darf hierauf unwahrheitsgemäß geantwortet werden.

Bei einer Gehaltspfändung ist das etwas anders. Nach bestehenden Gehaltspfändungen darf der Arbeitgeber fragen, da dies einen Arbeitsmehraufwand für seine Personalabteilung darstellt und somit für ihn von berechtigtem Interesse ist. Man muss aber nicht von sich darauf hinweisen sondern nur wahrheitsgemäß antworten wenn man danach gefragt wird.

Nur bei einer Lohn und Gehaltspfändung bekommt der Ag das mit,nicht aber bei einer Kontopfändung

hi,

natürlich muss du ihnen nichts mitteilen das geht die gar nichts an.

Sollte aber dein arbeitgeber eine pfändung bekommen dann ist es genauso . es geht ihn nichts an warum und wieso.

also bleib locker gell.

Wieso solltest du? Das geht ihn nichts an und diese Information benötigt er auch nicht.

Die Kontopfändung musst Du nicht mitteilen. Allerdings wenn es zur Lohnpfändung kommen sollte bekommt es so natürlicherweise mit...