Frage Arbeitsvertrag / Kundenschulungen / Außer Haus Termin

2 Antworten

In meinem Arbeitsvertrag ist weder die Rede davon, dass Kundenschulungen zu meinem Aufgabengebiet gehören , noch dass ich außer Haus Termine wahrnehmen muss.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag Dienstreisen / Außer-Haus-Termine nicht explizit ausgeschlossen worden sind, ist es keine abartige Forderung des Arbeitgebers, im Bedarfsfall eine Dienstreise machen zu müssen. Reisekosten und Verpflegungspauschale sind selbstverständlich von ihm zu zahlen.

Wenn Du nun sogar (weil Du die Fachkenntnisse hast und er es Dir zutraut) Schulungen durchführen sollst, ist das toll und wird sich später in Deinem Zeugnis gut machen. Es wäre auch eine gute Begründung für Dich, zu gegebenem Zeitpunkt eine Gehalterhöhung zu erfragen.

Wie lange soll diese Schulung gehen? Steht in Deinem Vertrag nicht, dass Du auch für andere Aufgaben eingesetzt werden kannst?