Einladung nach §59 SBG II immer erst einen Tag vorher, ist das rechtens?

5 Antworten

Das dürfen sie. Du mußt dem Amt nämlich zur Verfügung stehen wenn Du Leistungen beziehst. Und immer wirst Du ja nicht einen Zahnarzttermin haben. Außerdem testet das Amt auf diese Weise, ob Du auch wirklich zu Hause bist. Theoretisch dürfen sie Dich sogar anrufen und am gleichen Tag bestellen.

1hoss43  03.05.2008, 14:38

Anrufen dürfen sie nicht, eine telefonische Aufforderung ist nichtig!

wenn sich das mal so kurzfristig ergibt, sei doch dankbar, daß du auch kurzfristig eingeladen wirst. Ansonsten kannst du dort aber auch mal anrufen und sagen, daß du einen Zahnartzttermin hast und ob man dir nicht eine neue Einladung schicken kann, die sind da, sofern machbar, auch bestimmt entgegenkommend. Nur als Arbeitssuchender hast du ja eigentlich in der Regel kein Problem damit, auch kurzfristig eingeladen zu werden.

Du bist der erste der das so berichtet. Die schicken ihre Einladungen immer mindestens eine Woche vorher raus.Mein Berater hat die sonst sogar so geschickt das man bis zu dem Termin noch zwei Wochen hatte. Schaust Du auch regelmässig in den Briefkasten? Und vor allem musst Du, wenn es so kurzfristig ist, keine Arzttermine absagen. Da rufst dann einfach beim Jobcenter an und sagst Du hast nen Arzttermin und möchtest gerne einen neuen TErmin und nimmst dann ein Attest vom Arzt mit. Damit bist Du dann entschuldigt.

klar Du bekommst doch Geld von denen folglich hast Abrufbereit zu Verfügung zu stehen....

Das ist richtig und gut so. Denn wenn du arbeiten würdest, wärst du auch jeden Tag im Geschäft.