Foto vom Bus und Busfahrer

11 Antworten

Och Leute! Wenn Ihr keine Ahnung von der Materie habt,** dann antwortet nicht**!

Da er ja deinen Bus ablichten wollte, bist Du auf dem Foto nur Beiwerk! Das ist abgesichert durch Kunsturhebergesetz § 23!

Er darf somit deinen Bus fotografieren, auch wenn Du auf dem Bild zu sehen bist. (Und er darf es auch frei veröffentlichen!!) Dagegen nicht in Ordnung ist deine Reaktion.

Das hängt auch etwas vom Bild ab, bist Du alleine auf dem Foto oder als Teil einer Gruppe von mehreren Personen (die nicht zusammengehören müssen). Als Teil einer Personengruppe kannst Du werder gegen das Fotogrfieren noch gegen das veröffentlichen etwas tun. Als Einzelperson schon, aber zu Zwecken der Beweissicherung (Beleidigung), sind auch Fotos ohne Einwilligung möglich, die auch den zuständigen Stellen vorgelegt werden dürfen. Auch eine vorherige Warnung im Sinne von "dieser Bereich wird Kameraüberwacht" ist überflüssig, Du hast die Kamera ja gesehen. Ohne Stinkefinger kannst Du die Fotogrfiererei aber untersagen.

Schwierig pauschal eine Antwort zu geben. Es kommt darauf an, wie er sie fotografiert hat als Teil eines Stadtbildes z.B. dann darf er es, wenn es eine Nahaufnahme nur von ihnen ist, dann darf er es ohne Einverständnis von ihnen nicht. Soviel ich weiß darf er es nur z.B. an die Polizei zwecks Anzeige weiterleiten.

Da er das ohne deine Erlaubnis geschossen hat, darf er das Foto werder veröffentlichen noch an irgendwen weiterleiten, theoretisch hätte er es nicht mal schießen dürfen. Geh zu Polizei und informiere dich wie du weiter vorgehen kannst und sage auch deinem Vorgesetzten bescheid, es ist besser wenn du es direkt sagst, als wenn es hinten herum ein böses erwachen gibt

Gegen das Fotografieren kannst du nichts machen, solange das von einem öffentlichen Platz aus geschieht und der Fotograf nicht künstlich erhöht steht.

Die Veröffentlichung (und dazu zählt auch die Weiterleitung an andere Personen und Einrichtungen) ist dagegen nur mit deiner schriftlichen Zustimmung erlaubt. Hier greift das Recht am eigenen Bild (das wird nur bei Personen des öffentlichen Interesses, also Politiker, Stars, ... aufgehoben. Dazu zählst du ganz sicher nicht).

Du kannst ihn also deswegen anzeigen. Wende dich hierzu am Besten schnell an die Polizei. Deinem Chef solltest du die Sache auf jeden Fall auch so schnell wie möglich erzählen.