Formulare für ALG 2

7 Antworten

Was dein Plan ist,interessiert erst einmal nicht !

Willst du Leistungen in Anspruch nehmen,hast du dich auch an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Du hast bis zu deinem Beginn deiner Ausbildung oder Studium jede zumutbare Arbeit anzunehmen,die deinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht und nicht sittenwidrig ist.

Bietet dir also das Jobcenter einen Vollzeitjob an und dieser erfüllt die von mir genannten Bedingungen und lehnst diesen ab oder bewirbst dich erst gar nicht,hast du mit Sanktionen zu rechnen.

Diese beginnen bei 30 % bis hin zu 100 % und wenn du noch unter 25 bist,egal ob du eine Ausbildung hast oder nicht,würdest du gleich beim ersten Verstoß eine Kürzung von 100 % bekommen.

Wenn man alg2 bezieht geht es nicht allzu sehr darum was du erwünschst und was nicht. Ziel ist es, dich möglichst schnell in Arbeit zu vermitteln. Egal welche Arbeit. Hauptsache mehr als ein 450 Euro Job, damit das Jobcenter dich nicht mehr an der Backe hat. Man erwartet ohnehin dass du dich selbst bemühst. Da bekommt man keine Stelle hinterher getragen.

berl1n 
Fragesteller
 23.02.2014, 15:56

Und warum gibt es dann extra einen Punkt wo man ankreuzen kann, dass man keine Vermittlung erwünscht? Versteh ich nicht. Und warum soll man was zur Vermittlung ausfüllen, wenn man dann wie du ja meinst eh nicht vermittelt wird?

Urknall  24.02.2014, 06:33
@berl1n

Da braucht man nichts zu verstehen, ALG II hat nichts mit Logik zu tun ;)

Es gibt Leute im ALG II Bezug, die sich nicht vermitteln lassen müssen, wie z.B.: ein Elternteil einer Familie mit Kind unter 3 Jahren, wenn sie trotzdem möchten können sie aber, oder eben alle anderen Ausnahmen, die im § 10 Abs. 1 Satz bis 5 SGB II genannt werden.

Ansonsten darfst Du den Punkt natürlich auch gerne noch als sogenannte Fangfrage deuten um frühzeitig zu erkennen, wer überhaupt willig ist und wer nicht. ;)

Solange eine Vermittlung zumutbar ist, interessiert deinen Vermittler dein Wunsch nur am Rande. Es gibt Leistungsbezieher, die der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen müssen, aber dennoch Vermittlung wünschen.
Du musst letztlich der Vermittlung vollumfänglich zur Verfügung stehen, wenn du keinen Grund nachweisen kannst, der der Zumutbarkeit entgegensteht. Weder macht dein Wunsch, dich selbst zu bewerben, die Vermittlung unzumutbar, noch dein Plan, in 6 Monaten eine Ausbildung anzufangen.

Du musst beide Teile natuerlich ausfuellen. Du hast auch eh nicht die Moeglichkeit, auf deren Vermittlung zu verzichten, bzw. solltest du darauf bestehen, bist du ggf. auch nicht leistungsberechtigt, weil dich der Bezug von Leistungen eben auch zur Mitwirkung verpflichtet, dazu gehoert auch die Teilnahme an Vermittlungsgespraechen und das Bewerbung auf deren Stellenangebote. Klar kann man unter gewissen Umstaenden auch auf eine Vermittlung verzichten, wenn man z.B. Kleinkinder hat oder krank ist oder bereits eine feste Vollzeitstelle hat, nur eben noch nicht angetreten. Aber sicher nicht, weil man das nicht wuenscht.

Im Klartext, machst Du da nicht mit, streichen die dir vermutlich mindestens einen Teil deines Geldes.

Du schreibst, dein Plan ist es, im September eine Ausbildung anzufangen, das bedeutet ja wohl, dass du noch gar keine Stelle fest hast, bis jetzt. Auch dies wird daher Teil der Vermittlungsbemuehungen sein. Bis dahin sind aber auch noch 6 Monate, und wieso willst du dich dann nur um Minijobs bemuehen, da sollten doch auch Vollzeitjobs in Frage kommen. (ob man die findet, ist dann wieder eine andere Sache).

Wie auch immer, die besten Aussichten auf Job sowie Ausbildungsplatz hast du, wenn du sowohl an der Vermittlung teilnimmst und deren Angebote in Anspruch nimmst, wie auch selbst nach etwas suchst.

Muss ich trotzdem Teil 2 ausfüllen?

Natürlich.

Die werden Dir nicht einfach so Geld bis September zahlen.

Bis dahin sollst Du selbstverständlich arbeiten und Dein Geld selbst verdienen.

Dazu bist Du auch verpflichtet.

berl1n 
Fragesteller
 23.02.2014, 15:23

Dagegen sag ich ja auch nichts. Ich will mich bloß selber um die Jobs bewerben und nicht vermittelt werden. Und das konnte ich in Teil 1 ja auch so angeben.

VirtualSelf  23.02.2014, 17:07
@berl1n

Das Schöne ist: "selbst bewerben" und "vermittelt werden" schließen nicht einmal ansatzweise aus.
Da zwischen den beiden Vorgehensweisen also keinerlei Widerspruch besteht, ist dein Gequängel nicht nachvollziehbar.