Forderungsabtretung beim Hausbau

5 Antworten

On diesem Zusammenhang stellt sich die "DRINGENDE FRAGE" ab wann und wieviel Prozent der Bausumme kann dann abgerufen werden? Bedarf es dabei "Ihrer" Unterschrift oder kann der Bauträger einfach abrufen?

Es gibt zu viele Beispiele, wo der Bauträger "nach eigenem Gutdünken" Geld des Bauherren abgerufen hat, obwohl die Arbeiten noch nicht oder nicht vollständig ausgeführt waren. Üblich ist, das der Bauträger eine Finanzeirungsbestätigung durch die Bank erhält und, je nach Baufortschritt, prozentual die Leistungen bezahlt bekommt. dazu muss alelrdings der Bauherr seine Unterschrift leisten. Dem Missbrauch wären ansonsten Tür und Tor geöffnet. Falls der Bauträger anderer Meinung sein sollte, stellt sich tatsächlich die Frage für Euch, ob es denn der richtige bauträger ist. Demnach ist Vorsicht angesagt.

Dein Bauträger möchte, dass du ihm den kompletten Kaufpreis abtrittst und ihm die Bank zusätzlich bestätigt, dass die Finanzierun gesichert ist und der Kaufpreis vorhanden ist.

Würde ich so nicht machen. Wenn es Probleme beim Bau gibt, Mängel auftreten, Arbeiten nicht erledigt sind oder nicht ordnungsgemäß hat man immer das Recht, Gelder einzubehalten.

Weiß nicht, ob das bei einer kompletten Forderungsabtretung noch möglich ist.

Normal wäre, dass du eine Bankbestätigung vorlegst, dass der Kaufpreis finanziert wird bzw. entsprechendes Eigenkapital vorhanden ist.

Im Gegenteil: du solltest vom Bauträger eine Fertigstellungsgarantie bzw. bürgschaft verlangen und dir auch schriftlich den Fertigstellungstermin geben lassen mit Hinweis darauf, was der Bauträger an Kosten übernimmt wenn dein Haus nicht termingemäß fertig wird.

Du kündigst deine Wohnung, dein Haus ist erst 2 Monate später fertig, du musst ausziehen - wohin? die Möbel lagern - kostet Geld...

Das sehe ich auch so. Ich habe in meiner langjährigen Praxis einen derartigen Passus im Vertrag nie gesehen. Eine Bestätigung der Bank über die Sicherstellung der gesamten Finanzierung sollte dem Bauträger reichen. Bitte aufpassen bei dem Thema Freistellungserklärung des Bauträgers (wenn vorrangige Grundpfandrechte für die den Bauträger finanzierende Bank im Grundbuch eingetragen ist).

Dein Bauträger will absolut sicher gehen, daß Ihr nicht während der Bauphase Gelder einbehaltet, z. B. aufgrund von Mängel. Mit der Forderungsabtretung ist ER zu 100 % gesichert. Gleichzeitig bedeutet diese Forderungsabtretung wiederum, daß er die bei seiner Hausbank vorlegen kann als Nachweis, welche Summen sicher und einredefrei eingehen werden.

Wenn der Bauträger auf einer Abtretung besteht, bietet ihm diese bis zur Höhe von 90 % des Kaufpreises an. Es wird in der Endphase immer Punkte geben, über die gestritten wird. Dann habt Ihr aber noch die Macht über immerhin 10 % des Kaufpreises. Wenn der Bauträger dies nicht akzeptiert, solltet Ihr Euch fragen, ob es der richtige Bauträger ist.

Im Prinzip ist das schon so, wie guterwolf schreibt. Aber wenn Du auch mit Eigenmitteln finenzierst, können diese nicht zur Auszahlung an den Bauträger abgetreten werden. Also ist eine Abtretung/Finanzierungsabtretung in der vom Bauträger gewünschten Form nicht möglich. Vereinbare doch mit dem Bauträger, daß dieser in Höhe der Finanzierung bei der Bank die Mittel abrufen kann und Du diesem Abruf zustimmst. Dann ist nur der  Auszahlungsanspruch aus einem Kredit an den Bauträger abgetreten. Die Zahlung erfolgt jedoch nur mit Deiner Zustimmung. Diese kann auf dem Auszahlungsschreiben des Bauträgers durch Dein Einverständnis erfolgen oder durch ein seperates Schreiben an die Bank von Dir. Im Prinzip ist dies ein gängiges Verfahren Seitens eines Bauträgers, welcher bundesweit operiert. Ich kenne dies.