Ab wann lohnt sich ein Firmenwagen bei einer GbR?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Sachbearbeiter des Finanzamtes gehören nicht zu den Leuten, die ihre Hosen mit der Kneifzange anziehen.

Ich würde als Sachbearbeiter folgende Fragen stellen:

1. Wie weit hast Du es von der Wohnung zu Deiner normalen Arbeitsstätte?

2. Wie kommst Du dort hin?

3. Auflage: Für ersten 12 durchgehende Monate ein genaues Fahrtenbuch führen. Darin ist für jeden Tag die Fahrtleistung für den PKW einzutragen und der Grund der Fahrt.

4. Nach Ablauf dieser 12 Monate ist das Fahrtenbuch vorzulegen.

Danach wird entschieden, ob der PKW überhaupt notwendig ist zur Erzielung der Vermietungseinkünfte.

5. Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gibt es kein Betriebsvermögen und daher begrifflich auch keinen "Firmenwagen".

User17384 
Fragesteller
 06.03.2016, 22:05

Ja sagte der Steuerberater auch das es kein wirklicher Firmenwagen wäre..da durch vermietung und verpachtung kein Gewerblichergewinn erzielt würde..er meinte dennoch es gibt schlupflöcher sich dennoch einen leasen zu können und diese mtl. raten abzusetzen..

Wagen würde für diverse fahrten verwendet werden.. Objektbesichtigung etc.. eine GbR muss ja schließlich expandieren.. und dazu muss man sich eben auch mal Objekte anschauen..also wege und mittel gibt es immer einen Firmenwagen zu begründen..wie gesagt solang es noch ein normaler wagen ist und nicht gleich ein ferrari oder so ist..wird das Finanzamt da schon nicht rum murren.

Helmuthk  06.03.2016, 22:46
@User17384

Ein toller Steuerberater!

Und wenn seine "Schlupflöcher" auffallen- wer hat dann die A....-Karte?

Der Steuerberater oder DU?

Du solltest ihn aber mal fragen, ob bei den Einkünften aus Vermietung Verpachtung möglicherweise nur Reisekosten geltend gemacht werden können, und zwar für Dienstreisen mit 30 Eurocent je Kilometer.

Und das gilt für alle PKW - vom VW-Golf bis zu Deinem 100.00,00 €- Auto.

wurzlsepp668  06.03.2016, 23:26
@Helmuthk

tja, heutzutage geht es nur noch um Steuersparen .....

ob es Sinn macht oder nicht .....

User17384 
Fragesteller
 07.03.2016, 02:05

Es ist ja nur eine Überlegung.. Deswegen wollt ich ja mehre Meinungen einholen.. Vertrauen ist gut Kontrolle besser

Helmuthk  07.03.2016, 16:45

Danke für den Stern.

Ich hoffe, Du hast die Idee mit dem "Firmenwagen" begraben.

Helmuthk

User17384 
Fragesteller
 07.03.2016, 23:28

Ich überleg mir eine andere Methode diesen mir anzuschaffen.. wird sich sicher was finden

Helmuthk  08.03.2016, 08:25
@User17384

Aber doch wohl nicht auf Kosten der Allgemeinheit der Steuerzahler?

Jahresnetttokaltmiete für das Auto? Oder soll die GbR Wohnungen vermieten?

Wenn Du eine Autovermietung gründen willst mit einem 100.000,- Euro Auto, was Du dann mit der 1 % Regelung aber überwiegend selbst nutzen willst, stellt sich die Frage, ob ein Wagen für die GbR gerechtfertigt ist. Schließlich muss der Wagen, damit er notwendiges Betriebsvermögen ist, zu über 50 % geschäftlich genutzt werden. Von 10 - %0 % kann er als gewillkürtes Betriebsvermögen eingestuft werden.

Sind es unter 10 % betriebliche Kilometer, ist es Privatvermögen.

User17384 
Fragesteller
 06.03.2016, 16:26

Gbr fürs vermieten von Wohnraum .. Und durch diese Einnahmen ein Firmenwagen absetzen bzw anschaffen

wfwbinder  06.03.2016, 16:31
@User17384

Und da habt Ihr soviel zu fahren? 

na gut 12.000,- Privatanteil, dagegen ca. 16.000,- AfA und dazu die sonstigen Kosten. Wieviele vermietete Objekte sind es denn? ist da soviel zu fahren?

User17384 
Fragesteller
 06.03.2016, 18:14
@wfwbinder

Was heißt schon viel zu fahren..es sind aktuell 12 Wohnungen mit insgesamt 890qm Wohnfläche..Die GbR soll lediglich für Steuervorteile herhalten..sprich Firmenwagen für eigentlich maximal 20% Gewerbliche nutzung rest privat..zb. "Objektbesichtigungen" und der gleichen. Wofür ich den Wagen im endeffekt wirklich brauche ist dem Finanzamt eigentlich egal..hauptsache ich versteuer den Wagen korrekt.. solang es nu jetzt kein Auto für 200-300.000Euro ist werden die da nichts sagen.

wurzlsepp668  06.03.2016, 19:26
@User17384

dass der Verkauf des Firmenwagens einen gewaltigen Gewinn in der GbR verursacht, ist Dir auch klar?

Helmuthk  06.03.2016, 21:30
@wurzlsepp668

Welche Art Einkünfte erzielt die GbR?

Doch wohl Vermietungseinkünfte.

Bei Vermietungseinkünften gibt es nach meiner Auffassung kein Betriebsvermögen und daher wohl auch kein "Firmenfahrzeug.

User17384 
Fragesteller
 06.03.2016, 21:50
@wurzlsepp668

@Wurzelsepp668 :  der Wagen würde geleast werden..somit ist es nicht Firmeneigentum bzw. könnte es nicht ohne weiteres einfach so verkaufen.

Helmuthk  06.03.2016, 21:55
@User17384

Noch einmal: "Firmeneigentum" gibt es nur bei den ersten 3 Einkunftsarten "Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständige Arbeit)

Bei den letzten Einkunftsarten einschließlich Vermietung und Verpachtung gibt es kein "Firmeneigentum", auch nicht bei einer GbR, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt.

wurzlsepp668  06.03.2016, 23:25
@Helmuthk

sehe ich auch so ....

und da bei einer V+V sämtliche Ausgaben belegt werden müssen, wird das Finanzamt den Pkw aus der Erklärung "canceln" ....

ichbinschris  07.03.2016, 00:30
@wurzlsepp668

Einen generellen "Firmeneigentum" gibt es bei einer GbR sowieso nicht. Die GbR ist auch mit das schwachsinnigste Firmengerüst was man machen kann.

Du haftest mit deinem Privatvermögen in einer GbR bzw. die Gesellschafter.

Da würde ich lieber eine UG gründen um meinen Kopf im Falle des Falles aus der Schlinge ziehen zu können.

User17384 
Fragesteller
 07.03.2016, 02:10

Wenn das nicht klappen sollte mit dem Wagen .. Ist es besser privat die Wohnungen zu vermieten.. Somal sich ein Gewerbe erst bei an und Verkauf lohnt um die Spekulationsrate zu umgehen naja mal sehen wie ich zu meinem günstigen Leihwagen kommen

Helmuthk  07.03.2016, 08:32
@User17384

Was für ein Gewerbe bei Vermietung?

Das geht nur bei einer GmbH oder einer UG.

Und dann hast Du natürlich keine Spekulationsfrist bei einem Verkauf der Wohnungen oder Häuser.

Das ist dann nämlich Betriebsvermögen mit der Folge, dass jeder Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung Gewerbe- und Körperschaftsteuer kostet, und da ist es dann egal, ob der Verkauf nach einem oder nach 20 Jahren erfolgt.