Neuer Firmenwagen auf Kredit? Vorsteuerabzug als Freiberufler?
Ich bin selbstständig und habe mir ein neues Auto gekauft. Es wird zu mehr als 50% geschäftlich genutzt und so weiter. Bei meinem letzten Auto hat das alles noch mein Steuerberater gemacht, deswegen frage ich hier.
Der Wagen wird auf Raten gekauft. Eine Anzahlung von 16000€ minus 5500€ für mein altes Auto wurde bereits geleistet. Insgesamt kostet der Wagen ca 32000€
Jetzt zu meiner Frage; gebe ich in meiner Umsatzsteuervoranmeldung für diesen Monat die 32000€ oder die 10500€ als Betriebsausgabe an? Also wovon kann ich quasi die Umsatzsteuer wiederbekommen?
Ich habe eine Überlegung, weiß aber nicht ob ich richtig liege: In diesem Monat die Umsatzsteuer vom Gesamtpreis (32000€) und dann kann ich ja sowieso Jahr für Jahr neben der normalen Abschreibung nur die Zinsen auf die monatlichen Raten ansetzen.
kann mir jemand helfen?
5 Antworten
Wenn Dir das Fahrzeug geliefert wurde und Du eine Rechnung über den Kaufpreis mit Umsatzsteuerausweis hast dann kannst Du die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Kaufpreis selber hat in der Umsatsteuervoranmeldung nichts zu suchen. Betriebsausgaben ist auch ein Begriff aus der Einkommensteuer. Betriebsausgaben tauchen also in der Umsatzsteuer nicht auf.
Auch eine Abschreibung gibt es bei der Umsatzsteuer nicht.
Auf keinen Fall gibst Du 19 % des Kaufpreises an, sondern natürlich genau den Betrag, der in der Rechnung als Steuer ausgewiesen bist.
Ja, und Deine eigenen Umsätze gehören natürlich auch in die Voranmeldung.
Generell macht es aus unternehmerischer Sicht mehr Sinn ein Fahrzeug zu leasen.
Also ich würde das gekaufte Fahrzeug ganz normal einbuchen, also Kfz und VSt an Kreditor. Die monatliche Zahlung würde sich dann wohl aus Tilgung und Zinsen zusammen setzen. Die Tilgung buchst Du normal gegen den Kreditor und die Zinsen erfasst Du als Zinsaufwand.
Den Verkauf des alten Wagens würde ich wie folgt erfassen, Kreditor an Kfz und USt. So hast Du beim Kreditor den akutellen Preis, hast die Steuern auch richtig deklariert und hast den Verkauf des Altwagens erfasst. Ob der Altwagen nun mit Buchgewinn oder -verlust Inzahlung gegben wurde wissen wir nicht. Die erforderlichen Infos und den Buchungssatz kannst Du beim Steuerberater erfragen, bzw. der bucht das für Dich.
So würde ich das manchen aber ob das auch wirklich richtig ist weiß ich nicht. So einen Fall hatte ich bisher nicht.
Ach schei55e, das klingt ja, als ob Du das Deinen Steuerberater vorher nicht gefragt hättest.
Neue Autos muss man leasen, damit sie den Steuervorteil direkt abziehen können und die Sache rockt.
Montag rufst Du den an!
Leasing kommt aber insgesamt teurer. Wenn also die Liquidität keine Rolle spielt, dürfte Kaufen günster sein - insbesondere, wenn man einen fetten Barzahlungsrabatt bekommt.
Wenn du die Rechnung vom Händler bekommst, kannst du die Umsatzsteuer voll bei der Voranmeldung angeben. Das Finanzamt erstattet dir dann die Umsatzsteuer.
Wenn dein altes Auto Betriebsvermögen war, so musst du den Verkaufserlös als Betriebseinnahme verbuchen.
Du kannst Vorsteuerabzug nur auf die Anzahlung und die jeweilige Rate geltend machen!
http://www.stb-wittmann.at/vorsteuerabzug-und-ist-besteuerung-bei-ratenzahlungen-oder-investitionen/
Falsch. Wenn man schon Webseiten zitiert, sollte man auf das Land achten, für das sie gelten.
in deutschland ist das anders. da spielt es für den vorsteuerabzug keine rolle ob man die umsätze ist- oder sollversteuert
Ja soweit so gut. Also verstehe ich das richtig, dass ich quasi 6080€ (19% von 32000€) als Vorsteuer angeben kann sobald ich die Rechnung bekommen habe? Bezahlt wird das Auto ja von der Bank an die ich die monatlichen Raten leiste. Deswegen kann ich ja in Zukunft nichts vom Kaufpreis ansetzen, sondern nur die Zinsen, so ist das doch, oder?
Dann müsste ich allerdings die 5500€ für mein in Zahlung gegebenen Wagen als Betriebseinnahme verbuchen am Ende des Jahres (Oder auch schon in diesem Monat)?