Firmenwagen ohne Vertrag einfach vom AN zurück Verlagen?

3 Antworten

Der AG hat den Wagen dir für die Zeit überlassen und kann das KFZ auch jederzeit wieder einfordern.

Auch wenn du nochmals fragst, es kommt nix anderes raus.

Wenn lt. Arbeitsvertrag ein Firmenwagen vereinbart wurde, und du ihn auch zur Ausübung deines Berufes benötigst (Außendienst), kann er ihn nicht so einfach zurück fordern. Das bedarf schon einer fristgerechten Teilkündigung des Arbeitsvertrages.

Der Dienstwagen ist Eigentum des AG. Also verfügt er grundsätzlich über die uneingeschränkte rechtliche Verfügungsmacht.