Firmeneigener Sicherheitsdienst?

8 Antworten

Falsch insoweit, dass nicht nur die Polizei, sondern jeder Bürger Personen vorläufig festnehmen darf und kann. Nur muss eine vorläufig festgenommene Person schnellstmöglich der Polizei übergeben werden, um sich nicht der Straftat einer Freiheitsberaubung auszusetzen.

Falsch ist m. E. auch die Aussage, dass der Perso nur von der Polizei eingesehen werden darf. Bei berechtigtem Anlass (und dazu gehören auch Sicherheitsmaßnahmen) darf der Perso durchaus von anderen Personen eingesehen werden. Wie sonst sollten Fahrkartenkontrolleure die Identität eines Schwarzfahrers feststellen?

Richtig ist, dass Taschenkontrollen nur durch befugte Personen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben durchgeführt werden dürfen.

AllesKnower  11.09.2010, 14:59

Fahrkartenkontrolleure können nur darum bitten, dass man ihnen den Perso zeigt und müssen, so dieser Bitte nicht entsprochen wird, die Polizei zur Hilfe rufen,

gri1su  11.09.2010, 15:03
@AllesKnower

richtig, man kann sich weigern. Aber damit verschärft man das Problem doch nur, schafft es nicht aus der Welt. Na ja, wers drauf anlegen will....

AllesKnower  11.09.2010, 15:04
@gri1su

Ja das ist unbestritten, ich wollte damit auch nur auf die eine formale Seite hinweisen !

SpediHAJ  23.04.2019, 16:29

Kleine Korrektur: "Festnehmen" darf nur die Polizei, "Festhalten", bis die Polizei kommt, jeder.

Taschenkontrollen und Perso-Kontrollen: Es gilt, ähnlich wie bei den Schwarzfahr-Kontrolleuren oder den Disko-Kontrollen: Man darf ihnen "freiwillig" den Perso zeigen, und "freiwillig" die Tasche durchsuchen lassen. Andererseits haben die dann das Recht, einen nicht reinzulassen (z.b. in die Firma).

Das muss man dann halt abwägen...

polizei und ähnliche behörden dürfen den ausweis verlangen und bei bedarf einbehalten. Eine Festnahme ist das Festhalten von Personen (Personengewahrsam) auf rechtlicher Grundlage, wie zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen. In Deutschland ist nur die vorläufige Festnahme vorgesehen.

Die Festnahme greift in Grundrechte des Individuums ein (z. B. Freiheit der Person), so dass für Amtsträger Gesetzesvorbehalt gilt und stellt bis zu einer Dauer von etwa drei Stunden eine Freiheitsbeschränkung dar.vorläufig festnehmen darf jeder vornehmen und muss danach den betroffenen schnellstmöglich der polizei übergeben.

schade das dein onkel als BKA-Beamter nicht korrekt weitergeben kann.

Da hat dein Onkel recht.

Wenn du es nicht willst, musst du denen nicht den Ausweis geben und auch nicht deine Tasche zeigen.

Allerdings ist es so, das sie dich auch nicht auf ihr Gelände lassen müssen. Du hast also die Wahl: Mitmachen oder gehen.

Festnahmen darf in der BRD aber jeder durchführen, wenn es von §127 StPO gedeckt wird. Also wenn man jemanden "auf freischer Tat" bei einer Straftat ertappt hat.

Viele Clubs machen dsa, damit die danach (nach 12 oder später) wissen wer unter 18 ist und noch im club ist. Ich weis nicht ob das vollkommen legal ist,normalerweise ist es tatsächlich illegal den personalausweis von jemand anders beis ich zu tragen -d as ist versuchter identitätsklau.

AllesKnower  11.09.2010, 14:42

"identitätsklau" Mit der Bitte um Nennung einer Norm, welche dies unter Strafe stellt !

ThorSten81  09.11.2010, 17:44

derausweiß wird hierbei ja nicht eingezogen sondern lediglich als pfand verwahrt. die polizei kam bei uns schon öffter vorbei und hat auch die ausweise eingesehn. hatten damit nie probleme. letztlich lassen die betroffenen ja auch den ausweis freiwillig da weil sie wenigstens bis 12 uhr feiern gehn wollen. sonst kommen sie halt nich rein.

Natürlich können die verlangen, dass du dich identifizierst, obwohl das nicht sehr höflich ist. Du hast die Freiheit, die Firma nicht zu betreten.

Für Firmenangehörige ist dies meist durch Betriebsvereinbarung geregelt.