Firmenauto und Payback?
Liebe Community, ich benötige euer Schwarmwissen, wie ist die rechtliche Lage?
Ich nutze gelegentlich das Auto meiner Firma für dienstliche Tätigkeiten außerhalb des Betriebs.
Wir sind nur ein kleines Unternehmen, daher teilen wir uns das Firmenauto bei Bedarf unter den Kollegen.
Da es keine Tankkarte gibt, tanken wir das Auto mit unserem privaten Geld wieder auf und geben den Tankbeleg dann bei der Arbeit ab.
Die Auslage für das Benzin wird dann mit dem nächsten Gehalt ausbezahlt.
Nun zu meiner Frage:
Ist es zulässig beim Tanken eine Payback Karte vorzulegen?
Der Endpreis verändert sich durch die Vorlage einer Payback Karte nicht. Zudem handelt sich um das private Geld des jeweiligen Kollegen mit dem in Vorkasse gegangen wird.
Bei der Nutzung einer betrieblichen Tankkarte ist die Antwort klar, doch wie sieht es bei Privatauslagen aus?
Im Arbeitsvertrag steht zu diesem Thema nichts.
Vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
Sicherheitshalber würde ich da mal nachfragen. Der Firma kann nämlich dadurch ein unnötiger Aufwand entstehen, dass nicht an der günstigsten Tankstelle getankt wird, sondern dort, wo es die Punkte gibt.
Ein gewisser Interessenkonflikt auf Seiten des Mitarbeiters lässt sich da nicht leugnen.
Natürlich darfst du das.
Sollte kein Problem sein, kommt ja kein Verlust zu Stande.