Unser Chef dreht am Rad darf er das?

19 Antworten

Ich glaube, dass hier einiges verkannt wird.

Vermutlich würdet ihr ja die Termine außerhalb der Arbeitszeit legen, aber ihr wisst nicht wann die ist. Solche Termine werden teilweise Wochen im Voraus geplant.

Früher ist es so, dass ihr gesagt habt, wann der Termin ist und das wurde dann im Schichtplan berücksichtigt, so dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit liegt. Richtig?

Hat es denn starke Überschneidungen mit anderen Kollegen gegeben?

Habt ihr deswegen schon mit dem Betriebsrat gesprochen?

Wenn eine Mitarbeiterin nach einer Diskussion abtransportiert werden muss, klingt es auch danach, dass einiges schief läuft, was das Arbeitsklima betrifft.

Ihr solltet aber in erster Linie wirklich dem Betriebsrat Beine machen. Der ist der erste Ansprechpartner.

termine musst du dann eben zukünftig außerhalb der arbeitszeit planen. ihr habt euren arbeitsplan und danach kann dann die terminierung von privaten terminen vorgenommen werden.

Der Chef darf Urlaub genehmigen oder ablehnen. Arzttermine kann man außerhalb der Arbeitszeit wahrnehmen.

Keiner redet von Urlaub der Urlaub wurde schon letztes Jahr komplett genehmigt!

Der Chef darf Urlaub genehmigen oder ablehnen.

Aber nicht willkürlich, sondern "ablehnen" nur mit stichhaltiger Begründung!

Wann bekommt Ihr denn die Schichtpläne für den Arbeitseinsatz? Was sagt der Betriebsrat? Gibt es einen Anlass für die Maßnahme des AG?

Wenn alles lange so gut lief und der AG sich jetzt zu solch einer Maßnahme entscheidet, muss es doch einen Grund geben.

Wenn der Betriebsrat Euch das nicht erklären kann und nichts tut, solltet Ihr diesem mal kräftig in den Allerwertesten treten (symbolisch). Der muss doch wissen ob und was vorgefallen ist.

Wenn unser Geschäftsleiter solche Maßnahmen durchführen würde, ohne dass wir etwas wüßten, würden wir aber sofort nachfragen und eine Erklärung verlangen.

Davon mal abgesehen muss ein Betriebsrat einen Arbeits-/Schicht-/Einsatzplan genehmigen. Außerdem muss ein AN mindestens vier Tage im Voraus wissen, wie er zu arbeiten hat (Rechtsprechung richtet sich nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Bei der Berechnung der vier Tage wird der Tag der Ankündigung (Bekanntgabe des Schichtplans) und der Tag an dem gearbeitet werden soll nicht berechnet. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften §§ 186 ff. BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da scheint bei Euch noch mehr schief zu laufen und irgendwas hat wohl nur dass Fass zum Überlaufen gebracht. Daher der Zettel.

Wenn sich die MA einig sind dann geht Eurem Bertriebsrat so lange auf den Sack, bis sich was tut.