Finderlohn bei gestohlenen Anhängern?

2 Antworten

Also wenn du den Beitrag noch hast und der bei Facebook nicht gelöscht ist und du den Kontakt daher gut nachweisen kannst, dann sende ihm eine Kopie des Ganzen per Einschreiben und Rückschein zu und schreibe, dass du auf den Finderlohn wartest. Wenn das Ganze allerdings tatsächlich ein Diebstahl war, sieht es anders aus. Vielleicht kommt es auch drauf an, wie der Facebook Eintrag war. Vielleicht war da schon von Diebstahl die Rede und dann damit verbundener "Finder"lohn.

Hier noch Auszug: (kannst du allerdings auch selber recherchieren).:

Anspruch auf Finderlohn besteht nur, wenn man eine verlorene oder vergessene Sache findet.

Bei gefundenem Diebesgut besteht kein Anspruch.

Das war als Diebstahl ausgeschrieben

@andre403103

Jetzt probiere doch einfach mal das mit dem Einschreiben und Rückschein und Angabe deiner Kontonummer. Sachlich und ruhig. Aber ohne Zusendung der schriftlichen beweisen geht gar nichts. Wenn das nichts fruchtet, kannst du immer noch überlegen, was du machen kannst und ob es sich lohnen könnte, weitere Schritte einzuleiten. Aber hier im Forum wirst du eher schwierig eine rechtsverbindliche Aussage bekommen. Aber du gewinnst Zeit , dich bei professionellen kanälen zu erkundigen und selber zu recherchieren.

Du hast es doch gefunden, also steht er dir auch zu.