Wird bei Versicherungsabschluss gecheckt ob ein E scooter geklaut wurde?

5 Antworten

Wenn die Versicherungsplakette noch daran ist, fällt es ja erst einmal niemandem auf.

Nur wenn der jetzige Nutzer auffällt, wird er von der Polizei kontrolliert.

Der Versicherer meldet die Rahmennummer an das zentrale Fahrzeugregister.

§26 Abs 1 FZV:

Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister hat der Antragsteller dem Versicherer die in § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes bezeichneten Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Das bezieht sich zwar auf reguläre Versicherungskennzeichen, allerdings heißt es in §29a FZV, welcher sich auf Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge bezieht, dass die Regelungen aus §26 FZV für diese entsprechend anzuwenden sind.

Meldest du ein Fahrzeug als gestohlen, wird das ebenfalls im zentralen Fahrzeugregister gespeichert, §30 FZV:

(9) Im Zentralen Fahrzeugregister sind Hinweise auf Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen
a) eines Fahrzeugs,
b) eines gestempelten Kennzeichens oder roten Kennzeichens,
c) eines gestempelten Ausfuhrkennzeichens oder Kurzzeitkennzeichens, dessen jeweilige Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist,
d) eines gültigen Versicherungskennzeichens oder einer gültigen Versicherungsplakette,
e) einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
zu speichern.

Das KBA sieht also, dass eine Versicherung für ein gestohlenes Fahrzeug abgeschlossen wurden und wird diesen Umstand wahrscheinlich automatisiert an die Versicherung und die Polizei melden.

lilabo 
Fragesteller
 05.04.2022, 05:57

Danke! Gut zu wissen! Noch kam leider nichts...

Die Fahrzeug - Haftpflicht übernimmt zwar auch bei E-Scootern die Fahrzeug-Identnummer aus den vorgelegten Papieren , aber eine Fahrzeug-Vorführung zur Gegenprüfung der Echtheitsautentifizierung ist auch dabei nicht nötig .

Auf der anderen Seite mag es zwar auch ein gewisses Zusammenspiel in den modernen Informationssystemen der Versicherer vs. Inpol der Polizei geben , aber auch DAS müßte gegenseitig in die jeweils eigenen Softwareprogramme erst mal eingebunden werden für die Möglichkeit eines automatischen Abgleichs auf etwaige Unstimmigkeiten .

Selbst wenn DIESES untereinander theoretisch perfekt funktionieren würde , fehlen im letzten Glied der Ketten aber noch die Hersteller selbst in der Mitwirkung eines digitalen Aufklärungssystems dahingehend , welche Fahrzeug-Identnummern sie überhaupt international mal für welche ausgelieferten Fahrzeuge vergaben .

Wäre ja bis hier her auch noch halbwegs reproduzierbar gegen professionell gefälschte FINs und Papiere auf internationaler Ebene .

Wer will letztlich jetzt wirklich ohne internationale Zusammenarbeit und Nachverfolgung nachhalten , was aus dem E-Scooter "X" des 1.256.384-sten Exemplares da in Erstauslieferung nach z.B. Nord-Korea wirklich weiter passierte im Re-Trading ? ( Nord-Korea hier nur als reines Beispiel des Beginnes einer möglichen Handelskette / Widerverkäufe eines bestimmten Fahrzeuges mit seiner individuellen FIN irgendwo anders hin in die Welt ... und weiter ... und weiter ... )

lilabo 
Fragesteller
 18.03.2022, 04:35

Oke schade😑 das mit den Herstellernummern überrascht mich, der Rest leider nicht 😑 und danke trotzdem!

verreisterNutzer  18.03.2022, 04:37
@lilabo

Gerne geschehen . Bleibe daher unter Nachbarn , Freunden undfür Dich selbs künftig weiterhin wachsam . ;-)

Bei PKWs muss die Fahrzeugnummer angegeben werden, welche auch im Fahrzeugschein steht. Wenn es bei E-Scooterauch so einen Schein gibt, der benötigt wird um eine Versicherung abzuschließen, dann wird das nicht klappen, ausser die Papiere sind gefälscht.

Nein, wie sollte das auch erfolgen?

Das KBA wird über den Abschluss informiert, und wenn dort Diebstahl in der Akte ist, werden die tätig, höre auch ich.

Woher ich das weiß:Recherche