Finderlohn bei falscher Banküberweisung?
Ist es eigentlich möglich einen Finderlohn zu verlangen, wenn man aus Versehen fremdes Geld auf seinem Konto gefunden hat und man dann im Sinne der Anzeigepflicht dies meldet?
Ich weiß zwar,wie das Gesetz in der "analogen" Welt funktioniert,aber wie sieht es damit in der digitalen Welt aus?
5 Antworten
Hallo Lobwer,
versuche doch einfach einmal einen einzuklagen. Dann sind wir alle schlauer.
Schöne Grüße
Bei dem, der den Fehler gemacht hat.
Falls das die Bank war, hast Du wohl schlechte Karten, da Du dich der Bank gegenüber verpflichtet hast, den Rechnungsabschluss zu prüfen und Unstimmigkeiten zu melden.
Ein "im Sinne der Anzeigepflicht " gibt es nicht, Du hättest das Geld auch behalten dürfen, bis sich der "Verlierer" bei Dir meldet.
"Finderlohn"? Auf einen solchen Gedanken muss man erst einmal kommen ....
Naja ,wenn man auf einmal "falsche" 1000 Euro drauf hat,fängt man an zu grübeln.Im Sinne von -"Ich will auch ein Stück vom Kuchen" ;-)
Nein, das Geld auf einem Konto ist keine "Sache" und kann deshalb auch nicht zur "Fundsache" werden.
So weit ich weiß nicht. Aber du bist witzigerweise nicht dazu verpflichtet Falschüberweisungen zurück zu erstatten.
Das ist nicht richtig, unberechtigt erhaltenes Geld muss selbstverständlich ebenso zurückgegeben werden, wie gefundenes. Grundlage: $812 BGB
Keinen Finderlohn. Die Bank findet das Geld auch so wieder bei einer Fehlbuchung.
Das mag zwar sein, aber wenn ich das als erster melde?
Wenn ich auf der Straße eine Geldbörse finde und dem rechtmäßigem Besitzer zurückgebe ,kann er ja auch nicht sagen-dass er diese auf dem Rückweg sowieso wiedergefunden hätte.
Bei wem denn?Bei der Bank oder dem Überweiser?