Darf man Finderlohn einfordern?

12 Antworten

Ist das überhaupt erlaubt?

Nein, dies wäre Unterschlagung, wenn es sich bei den Sachen sogar um einen Personalausweis handeln sollte, dann schleunigst zurückgeben. Ein Personalausweis gehört der Bundesrepublik Deutschland !

Der Fund ist bei der Behörde zu melden, oder dem Eigentümer zu übergeben.

Einen Anspruch auf Finderlohn gemäß BGB §971 steht dem Finder zu.

Das ist ja total dreist!

Ich würde zur Polizei gehn

Hier kannst du das nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Finderlohn

Die Forderung des Finders ist ziemlich unverschämt. Wenn er die Fundsache nicht herausgibt, dann zeige ihn an.

100 Euro sind ein bisschen viel für eine Geldtasche, Ein 10er reicht auch. Und behalten kann der Finder die Geldtasche nicht, er muss sie herausgeben, sonst gibt es eine Anzeige

Die Neubeschaffung der wichtigen Karten würde auch Geld kosten.

Schau mal Fundrecht ARD Büfett, Finderlohn Wikipedia.

100€ sind schon sehr überzogen. Und die Fundsache nur gegen 100€ rauszugeben ist Erpressung!