Geldbeutel ..1060€ gefunden... WANN bekomme ich meinen Finderlohn?

6 Antworten

Wenn der Besitzer ein A.... ist bekommst den Finderlohn in ein paar Jahren, nachdem du ihn vor Gericht eingeklagt hast....

Laut Wikipedia zum Thema Fundrecht:

Dir stehen 5% von den ersten 500 Euro plus 3% von den restlichen 560 Euro zu, d.h. 41,80 Euro.

Besonderheit: Wenn das in der Bahn oder Bus gefunden wurde, beträgt der Finderlohn nur die Hälfte.

Diesen Anspruch musst Du gegenüber dem Eingentümer geltend machen.

Wenn der nicht ermittelt werden kann, hast Du nach einem halben Jahr Anspruch auf Herausgabe, d.h. dann gehören die ganzen 1060 Euro Dir. Du musst dann aber selbst zur Polizei bzw. zum Fundbüro gehen und die Herausgabe verlangen. Wenn sie Dir dann erst sagen, dass der Finder es abgeholt hat, erfrage die Adresse des Eigentümers, damit Du Deinen Anspruch gegen ihn geltend machen kannst.

Mit einer gewissen Wahrscheinlichkiet wird sich der Eigentümer aber selbst und vorher bei Dir melden. Wenn ich es wäre, würde ich mich sogar deutlich stärker erkenntlich zeigen als mit dem gesetzlichen Finderlohn.

Dein größter Lohn ist aber, dass Du Dich ehrlich und anständig verhalten hast. Wenn alle so solidarisch wären wie Du, wäre in unserer Gesellschaft einiges besser!

Vielen vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich bin leicht verärgert, da der Finder sich bei mir am 01.02.2019 gemeldet hat und gesagt hat, dass er mir gleich aufgerundet 42€ überweisen wird. Sie hat meine Bankverbindung....

Nun 9-10 Tage später ist allerdings noch immer nichts über wiesen.

Ich bin total enttäuscht wie eine 55 Jährige Frau mit Ausweis, Führerschein, etc. + 1060€ es einfach egal ist...

Hätte ich das zuvor gewusst, hätte ich das Geld behalten und den Rest verbrannt. Ich bin total enttäuscht von solch Leuten... :/

@HondaCBR125Ro

Hast Du die Kontaktdaten von ihr?

Da würde ich nachhaken. Du hast einen Anspruch, den Du auch auf dem Rechtswege durchsetzen kannst. Sie müsste sogar Deine RA-Kosten übernehmen. Du müsstest allerdings eine Forderung schriftlich an sie richten und eine Frist setzen.

Und selbst, wenn am Ende nichts dabei herauskommt: Du kannst Dir sagen, dass Du Dich anständig verhalten hast, sie nicht!

25 € plus 3 % aus 560 €.

Finderlohn ist fällig, sobald die Fundsache vom Eigentümer wieder in Besitz genommen wird. Bedeutet, gelegentlich nachfragen.

Zahlt er nicht, kannst Du Finderlohn auch einklagen.

Vielen Dank!

Die 55 Jährige Heilpedagogin hat ihren Geldbeutel vor 10 Tagen bei der Polizei abgeholt und habe bis heute kein Finderlohn erhalten obwohl sie meine Bankverbindung hat.

Werde es nun einklagen... Danke!

Entweder, sobald sich der Finder meldet, oder du erhältst die Fundsache zurück, wenn sich der Finder nach 1 Jahr nicht gemeldet hat.

So 2 Wochen nachdem er ihn abholt.