Finanzielle Unterstützungen während BFD

1 Antwort

Möglicherweise hast du Anspruch auf ALG II. Aber da wir ja nicht alle deine Lebensumstände kennen, können wir das nicht beantworten. Das kannst du beim Jobcenter erfahren. Mietkostenzuschuss ist vermutlich der Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, also ebenfalls ALG II.

Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du bei der zuständigen Wohngeldstelle (häufig im Bürgerbüro) erfahren. Vorab kannst du mit einem Wohngeldrechner im Netz grob feststellen, ob es Sinn macht. (z. B.: http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html)

Da du nicht schreibst, wie alt du bist, sind möglicherweise auch noch deine Eltern unterhaltsverpflichtet.

Die Einsatzstelle muss dir gar nichts geben, außer dem Taschengeld. Sie muss auch nicht das maximal zulässige Taschengeld von 336 € zahlen. Alles wird individuell vereinbart. Wenn du also kostenlose Verpflegung, Fahrtkosten oder sonstiges haben möchtest, musst du dir eine Einsatzstelle suchen, die das zahlt.