hallo, kann die stadt jemandem wohngeld verwehren und statt dessen auf grundsicherung verweisen?
ich meine damit, ob das wohngeldamt sagen kann, sie haben so wenig verdienst, das sie aufstocken müssen, anstelle das wohngeld zu beantragen. oder entscheidet jeder selbst, an welcher stelle er was beantragt?
3 Antworten
Nein, das entscheidet nicht jeder selbst, für Wohngeld muss man einen Mindestverdienst haben, sonst wird es nicht gewährt.
Wer mit Wohngeld und ggf. Kinderzuschuss eben nicht mindestens auf den H4 Satz kommt, der muss eben H4 beantragen, so ist das Gesetz.
Ja, wenn du nicht über das nötige Mindesteinkommen verfügst. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Du musst nachweislich können, wovon du lebst, erst danach besteht die Möglichkeit, einen kleinen Zuschuss zum Wohnen zu erhalten.
Lies hier mal nach: http://wohngeldantrag.de/geld/leistungen_grund.htm
MfG
So steht es im Wohngeldgesetz: Wer nicht genug Geld zum Leben hat, kriegt auch kein Wohngeld. Der muss ALG II beantragen. Denn Wohngeld ist - wie der Name schon sagt - nur zum Wohnen da, nicht um Milch zu kaufen!
Gruß aus Berlin, Gerd
soll da mal einer durchsehen. ich bekomme welches ;-)
ja, das verstehe ich. aber ich will es genau umgekehrt! also.ich gehe 20 h die woche arbeiten und habe 2 kinder. ich möchte auf gar keinen fall aufstocken, sondern lediglich wohngeld beantragen. evtl auch kinderzuschlag. ABER. kann das wohngeldamt sagen, nee, ihr einkommen ist so gering, bitte stocken Sie auf.selbst wenn wir zahlen, haben sie zuwenig. ????