Fördergelder/ Sozialleistungen im BFD/ FSJ?

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Zunächst einmal müsste man klären ob du dir durch deinen freiwilligen Dienst einen Anspruch auf Elternunterhalt erwerben würdest oder nicht und falls ja, ob deine Eltern diesen dann auch zahlen könnten, also umgangssprachlich leistungsfähig wären und falls ja, in welcher Höhe sie zahlen müssten bzw. könnten.

Würdest du z.B. eine Ausbildung in der Pflege ins Auge gefast haben und würdest einen freiwilligen Dienst in solch einem Bereich machen, dann könnte durchaus ein Unterhaltsanspruch bestehen.

Aber auch dann würde das volle Kindergeld von derzeit min. 219 € voll und dein sogenanntes Taschengeld von angenommen 400 € bis im Regelfall pauschal 100 € Freibetrag auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Mit diesen 100 € sollen berufsbedingt notwendige Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten abgedeckt werden können, höhere notwendige Aufwendungen müssten dann nachgewiesen werden, damit diese dann auch berücksichtigt werden könnten.

Wohnst du nicht mehr bei einem Elternteil, dann stünden dir derzeit 860 € Elternunterhalt zu, davon würden dann eigene anrechenbare Einkommen abgezogen.

Wenn man also einmal bei den 400 € + 219 € = 619 € bleibt, würden nach Abzug der min. 100 € Freibetrag um die 519 € anrechenbares Einkommen bleiben und die Eltern müssten dann unter Umständen bei Leistungsfähigkeit noch den Differenzbetrag von um die 341 € zahlen.

Wenn sie nicht müssten bzw. könnten, dann bleibt dir nur ein Antrag bei deinem jetzigen Jobcenter, da müsstest du dann einen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag stellen und die Zusicherung für die Kostenübernahme für deinen Umzug, du müsstest dann also nachweisen das dieser durch deinen freiwilligen Dienst notwendig ist.

Dann könnte und sollte ( wenn die Eltern nicht zahlen müssten bzw. könnten ) es eigentlich eine Bewilligung des Antrags geben, da würde dann aber nur etwas für den Umzug gezahlt, falls notwendig, für Miete, ggf. Kaution als Darlehen würde dann das neue Jobcenter in der anderen Stadt zuständig sein, da müsste dann erneut ein Antrag gestellt werden.

Es besteht zwar bei einem freiwilligen Dienst auch vorrangig ein evtl. Anspruch auf Wohngeld, aber dafür müsstest du erstens schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dann würdest du auch noch ein Mindesteinkommen benötigen.

Angenommen deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, würde 454 € betragen, dann käme derzeit an Regelbedarf im ALG - 2 Bezug für den Lebensunterhalt derzeit noch min. 446 € dazu.

Dein Grundbedarf nach dem SGB - ll würde dann angenommen bei derzeit min. 900 € pro Monat liegen und davon würdest du dann fürs Wohngeld min. 80 % an eigenem Einkommen erzielen müssen.

In diesem Beispiel also angenommen min. 720 € !

Mit deinen angenommen 400 € + 219 € = 619 € würdest du das Mindesteinkommen also nicht erreichen und es würde dann sehr wahrscheinlich bei einer ALG - 2 Aufstockung bleiben.

Du kannst dir aus dem Internet einmal folgendes suchen ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen der neuen Stadt, da solltest du dann die sogenannte Bruttokaltmiete finden.

Das wäre die Grundmiete + kalte Nebenkosten, der Abschlag für z.B. Heizung käme dann noch separat dazu.

Im Internet findest du auch einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und ALG - 2 !

Beim ALG - 2 könntest du von deinem Taschengeld als Freibetrag pauschal schon einmal 200 € abziehen, es würden dann von den angenommenen 400 € nur noch max. 200 € anrechenbares Taschengeld + 219 € Kindergeld = gesamt 419 € bleiben.

Dann würde dein Bedarf von angenommen 900 € mit min. 481 € aufgestockt, wenn alles so läuft wie gedacht.

Wow danke! Das war sehr ausführlich. Allerdings habe ich jetzt nochmal gelesen, dass ich nur Anspruch auf ALG 2 habe wenn der Umzug dringend nötig ist. Theoretisch könnte ich mein BFD ja überall leisten...ich selbst würde nur gerne wegziehen. Da könnte mich das Sozialamt ja theoretisch "zwingen" zu hause wohnen zu bleiben, richtig? :/

@Annabelle041419

Du musst dann als unter 25 jähriges Kind deinen notwendigen Auszug natürlich auch nachweisen.

Wenn du auch in deiner Nähe eine solche Stelle bekommen könntest, dann wird das sicher nicht einfach werden, denn das Jobcenter möchte dann sicher auch Bewerbungen / Absagen von Stellen in deiner Nähe sehen.

Würdest du da einige Absagen nachweisen können und dann eine außerhalb deiner Stadt bekommen, dann würde das sicher deine Chancen erhöhen.

Bitteschön

Danke Dir für Deinen Stern !

Zuschüsse gibt es. Die bekommt allerdings der Träger pauschal für die Stelle. Du erhältst sie indirekt durch das "Taschengeld".

Du kannst mit ALGII oder Wohngeld aufstocken. Wenn du die Einkommensgrenz für WGG nicht erreichst, wird automatisch ALG II zuständig.

Wenn alle Stricke reißen und du es wirklich machen möchtest, reicht vielleicht auch ein WG Zimmer aus. Zudem werden diese günstigen Wohnungen,wenn mal eine vorhanden ist, extrem schnell vergriffen sein. Da kannst du froh sein, überhaupt eine Wohnung vor dem Start deines FSJ oder ähnliches zu finden.

In erster Linie ist an elternunterhalt zu denken.

Du könntest ggf entweder Wohngeld oder ergänzend Algeld zwei bekommen.

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