Gewerbeabmeldung: Was muß man fürs Finanzamt machen?

4 Antworten

du hast also ein richtiges geschäft gehabt ??  mit einkauf und verkauf ?? hast umsatzsteuer bezahlt ?? hast die ladeneinrichtung beim kauf abgesetzt ??

du kannst dein Gewerbe klar abmelden wenn es schon länger ruht. Ob noch Kosten entstehen kannst du selber nur beantworten- wenn du nämlich noch Einnahmen hattest. ansonsten aufs Gewerbeamt deiner Stadt und abmelden.

im Zweifelsfall einfach das Gewerbeamt anrufen und nachfragen wie sich das verhält...


Du kannst Dein Gewerbe beruhigt abmelden. Das Finanzamt wird wissen wollen, ob es zum Zeitpunkt der Auflösung noch Betriebsvermögen gab und was mit diesem geschehen ist. Mit einer Geschäftsaufgabeschlussbilanz beantwortet man genau diese Fragen. Wenn Du dem Finanzamt nun mitteilst, dass es keine Verbindlichkeiten, Forderungen, Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens etc. mehr gibt, dann sollte es eigentlich ausreichend sein - in Deiner Geschäftsaufgabeschlussbilanz dürfte es ja eigentlich überhaupt keine Positionen mehr geben.

Geschäftsaufgabeschlussbilanz:

                Aktiva              Passiva

               0,00 EUR      0,00 EUR

               ___________________

Summe   0,00 EUR      0,00 EUR

Das sind ja so Sache, die ich nicht weiß. Den Laden hatte ich damals übernommen. Regale, Computer, zwei Fernseher und den Warenbestand. Das ganze habe ich dann 8 Jahre lang genutzt und danach eben weggeworfen. Wie gesagt, irgendwelche größeren Abschreibungen habe ich nicht gemacht, weil auch einfach keine Anschaffungen waren. 
Die Waren sind damals ganz normal beim Ausverkauf weggegangen, bzw. verschenkt worden.

Mir hat man mal gesagt, dass man einfach nur jedes Jahr einen "Minibetrag" erwirtschaften muß und irgendwann sagt das Finanzamt, man soll mal lieber abmelden und dann käme auch nichts mehr nach, aber die sagen nix :D
Das ganze liegt aber über mir wie eine dunkle Wolke und ich würde da ehrlich gesagt endlich einen Schlussstrich ziehen, nur würde ich mich ärgern, wenn ich das zu früh mache und hinterher heißt es "Hättest du nur ein Jahr länger gewartet, dann wären 10 Jahre um und dann bräuchtest du da nix mehr nachweisen.. ".. Keine Ahnung :)

@Taderius

Zu: "Mir hat man mal gesagt" - Das Finanzamt wird Dir nicht sagen, dass Du irgendetwas abmelden sollst.

Wie lange willst du es noch weiter laufen lassen? Zumal du dann immer noch zur Abgabe deiner Steuererklärungen verpflichtet bist. Und sie auch noch elektronisch übermitteln musst. Willst du warten bis du von Amts wegen abgemeldet wirst? Melde dich ab, beantworte den Fragebogen des Finanzamtes und erstelle die Aufgabebilanz. Und wenn du etwas nachzahlen musst, dann entweder, weil es halt so ist oder du hast einen Fehler gemacht und besser einen Steuerberater damit beauftragt hättest.