Finanzamt Werbungskosten?

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Die Ausgangslage ist relativ einfach. Wenn du diese Kurse belegst um damit später Einnahmen zu erzielen, dann sind diese Kosten bei der Steuer abzugsfähig.

Willst du z.B. später ein Arbeitsverhältnis bei einem Tätowierer aufnehmen, dann sind es vorweggenommene Werbungskosten, wenn du dich selbständig machen willst, dann eben vorweg. Betriebsausgaben.

Wenn du die Kurse hingegen zum Spaß belegst und gar nicht vorhast, Einnahmen zu erzielen, dann kannst du diese Kosten auch nicht absetzten.

Wenn du also die Kurse belegst, musst du angeben, was du "vorhast". Und das FA fragt dann i.d.R. nach, warum es nicht dazu gekommen ist (z.B. nicht selbständig gemacht).

x33Juliax33 
Fragesteller
 15.08.2016, 16:55

Ich habe vor mich erst einmal einzuarbeiten, alles zu lernen (klar, ich stech ja nicht direkt bei Menschen) und mich evtl. bei einem Tätowierer ausbilden lassen. Danach, wenn es wirklich klappt und ich das kann würde ich gerne mein eigenes Studio aufmachen. Natürlich dauert das ganze noch Jahre, was ist, wenn es nicht klappt? Muss ich dann das Geld wieder zurück zahlen?

Es werden nur Werbungskosten anerkannt, wenn du in dem Job auch arbeitest. Also wenn du dich im Einzelhandel weiter bildest. 

x33Juliax33 
Fragesteller
 08.08.2016, 16:08

Ich möchte mich nicht selbstständig machen. zumindest nicht sofort :)

Heidrun1962a  08.08.2016, 20:09
@x33Juliax33

Warum sollte dann der Kurs steuerbegünstigt sein? 

Wenn Du Dich als Tätowiererin selbständig machen möchtest können es auch vorweggenommene Betriebsausgaben sein.

So, oder so, wäre es abzugsfähig.