Darf der Nachbar auf mein Grundstück Garage abreißen?
Meine Schwiegermutter hat vor 11 Jahren ein Grundstück gekauft, jetzt hat sie es meinem Mann aus Gesundheitlichen Gründen überschrieben.Es ist mit diversen Stallungen und 2 Garagen bebaut. Die eine Garage nutzen wir selber die zweite wurde von einem Nachbarn genutzt,der aber Jahrelang keine Pacht oder Steuern bezahlt hat,wurde alles von meiner Schwiegermutter bezahlt und jetzt von uns.Nun haben wir dem Nachbarn eine Kündigung der Garage ausgesprochen, der ist natürlich nicht sehr erfreut darüber und will die Garage jetzt abreißen lassen.** Darf er das?**
10 Antworten
Ich wüsste nicht weshalb! Die Garage steht auf eurem Grundstück, ihr bezahlt die Garage, er hat ja nichts bezahlt und die Garage habt ihr ja errichten lassen oder war bereits darauf als ihr es gekauft habt.
Also gehört die Garage euch!
Wendet euch an den Mieterbund
Was willst Du als Eigentümer beim Mieterbund? Mußt Du nicht zum Verein von Grundstücksbesitzern (mir fällt jetzt der Name nicht ein)?
er hat sie nur kostenlos genutzt und nicht selbst aufgestellt? dann darf er das natürlich nicht abreissen, die gehört ihm ja nicht.
wenn er allerdings die erlaubnis damals bekam eine garage dort hinzusetzen, und ihr wollt das er sie frei macht, müsst ihr sie ihm rein theoretisch abkaufen wenn er sie euch nicht kostenlos überlässt.
Das darf er natürlich nicht , es ist euer Eigentum , steht auf euerm Grundstück und da hat er saloop gesagt garnichts zu melden. Sollte er das dennoch versuchen könnt ihr ihn anzeigen. Ihr müsst erstmal dafür sorgen das er das Grundstück nicht mehr betreten kann , das ist schonmal die halbe Miete, verlangt die herrausgabe der Schlüssel. LG
Nein , darf er nicht. Es ist eine Immobilie ( "Unbeweglich") und gehört zu euerm Grundstück.
Ich nochmal, also= als vor 11 Jahren Deine Schwiegermutter das Grundstück gekauft hat, dann hätte die Angelegenheit mit der Garage doch im Kaufvertrag stehen müssen, mit dem Hinweis vom Verkäufer, das der Nachbar die Garage gebaut hat und so viel Jahre oder wie auch immer, kostenloses Nutzungsrecht hat. So steht jetzt Aussage gegen Aussage, wenn nichts schriftliches gemacht wurde. Übrigens, in manchen Bundesländern brauch man eine Abrissgenehmigung vom Amt, da kann man nicht einfach mal eine Garage abroppen. Wie ist das bei Euch?