Feuerwehrrechnung wegen Kompostbrand im Garten?

9 Antworten

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Um überhaupt Einsatzkosten der Feuerwehr in Rechnung stellen zu können, muss die Kommune (Stadt oder Gemeinde) zunächst einmal eine Gebührenordnung aufstellen und erlassen. 

Sofern es keine entsprechende Satzung gibt, gehen die Einsatzkosten grundsätzlich zu Lasten der Allgemeinheit - d.h., sie können keinem "Verursacher" in Rechnung gestellt werden.

Gibt es eine solche Satzung, dann können für einige bestimmte Einsatzlagen Gebühren erhoben werden. Das betrifft z.B. Einsätze, die durch einen Fehlalarm von automatischen Brandmeldeanlagen verursacht worden sind, Einsätze, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind oder auch Einsätze mit/an Kraftfahrzeugen (hier zahlt dann die Versicherung des Fahrzeughalters).

Brandeinsätze sind normalerweise immer kostenlos, werden also auch bei vorhandener Gebührenordnung nicht berechnet.
Eine Ausnahme sind hier vorsätzlich oder ggfs. grob fahrlässig herbeigeführte Brände oder wie oben geschrieben Brände von Kraftfahrzeugen (Versicherung).

In Deinem Fall könnte man jetzt unter Umständen darüber diskutieren, ob der Einsatz durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde (oder unterstellt man Dir dabei sogar einen Vorsatz?). Das können wir hier ohne das nötige Hintergrundwissen sicherlich nicht beurteilen. Sicherlich kommt es auch auf die Umstände an, wie und warum Glut im Komposthaufen gelangt ist, das müsste also im Einzelfall entschieden werden (Beispiel: Muss der "unwissende" Normalbürger eine Woche nach einem Lagerfeuer noch mit Glut im unverbrannten Holz rechnen?).

Vorschlag: Schau Dir einmal die Gebührenordnung Deiner Stadt oder Gemeinde an (oft im Internet zu finden, sonst im Rathaus anfordern). 
Wenn Du dann Zweifel hast, dass der Gebührenbescheid rechtens ist, dann suche das Gespräch mit der Verwaltung und versuche sie, von Deiner "Unschuld" zu überzeugen. Ein Gespräch mit Deiner (Haftpflicht?)Versicherung kann natürlich auch nicht schaden - aber auch dort gibt es in der Regel Klauseln, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (den man Dir ja ggfs. vorwirft) ausgeschlossen sind.

Gonzales000 
Fragesteller
 14.02.2017, 18:37

Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Anwort.
Danke für den Tip mit der Haftpflicht!

Unsere Gemeinde hat tatsächlich eine Gebührenordnung. Ich kann der Satzung jedoch nicht entnehmen, dass ein Einsatz bei ggf. grober Fahrlässigkeit in Rechnung gestellt wird :(



26Sammy112  14.02.2017, 23:20
@Gonzales000

Die Verwaltung Deiner Gemeinde hat einen gewissen Spielraum, was diese Gebührenbescheide angeht. Letztendlich liegt es ja am Verwaltungsmitarbeiter, anhand des Einsatzberichts der Feuerwehr und ggfs. der Polizei zu beurteilen, ob ein Bescheid gerechtfertigt ist oder nicht.
Deshalb lohnt sich der Weg ins Rathaus. Dann kann man seine Sicht der Dinge nochmals schildern, so dass der Mitarbeiter den Fall dann hinterher ggfs. anders beurteilt...

Gonzales000 
Fragesteller
 15.02.2017, 18:16
@26Sammy112

Vielen Dank, dass werde ich versuchen!

In der Regel trägt die Allgemeinheit die Kosten für einen Feuerwehreinsatz. Das kann dir aber dann in Rechnung gestellt werden, wenn dir z.B. Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Evtl. gibt es auch Sonderregelungen in deinem Bundesland.

Die Gebäudeversicherung zahlt nicht, da für diese gar kein Versicherungsfall vorliegt, da keine versicherte Sache betroffen war. 

Ob eine Kostenpflicht entsteht ergibt sich aus dem Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes. Die Höhe richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Nach welchen Gesetzen die Rechnung gestellt wurde sollte auf der Rechnung stehen, demzufolge dürfte sie auch rechtmäßig sein.

Die Gebäudeversicherung wird dafür wohl nicht in Betracht kommen, maximal die Haftpflichtversicherung.

Die Feuerwehr versucht bei jedem Einsatz den Verursacher in die Haftung zu nehmen.

Auch ein brennendes Haus wird nicht etwa kostenlos gelöscht.

Der Komposthaufen gehört natürlich NICHT zur Gebäudeversicherung.

Wenn es sich um einen mobilen Kompostbehälter handelt, wäre der im weitesten Sinne aus Hausrat anzusehen.

26Sammy112  14.02.2017, 17:57

Die Feuerwehr versucht bei jedem Einsatz den Verursacher in die Haftung zu nehmen.

Das stimmt so leider nicht ganz.

1.) Die Feuerwehr nimmt grundsätzlich keinen Verursacher eines Einsatzes in Haftung. Das kann sie mangels eigener Rechtspersönlichkeit auch gar nicht. Wenn, dann tut dies die Kommune (Stadt oder Gemeinde).

2.) Benötigt die Kommune eine Gebührensatzung, um überhaupt regelmäßig Einsatzkosten für bestimmte Einsatzlagen vom Verursacher einzufordern (bei Vorsätzlichkeit/Brandstiftung kann sie das über den Rechtsweg sicherlich immer versuchen)

3.) Können selbst bei vorhandener Gebührensatzung nicht alle Einsätze in Rechnung gestellt werden. Brandeinsätze beispielsweise werden grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt (es sei denn, es handelt sich um Einsätze mit/an Kraftfahrzeugen (dann Kfz-Versicherung) oder Vorsatz (Brandstiftung). 


Auch ein brennendes Haus wird nicht etwa kostenlos gelöscht.

Doch. Siehe 3.)
Die Feuerwehr bekommt für diesen Einsatz weder von der Versicherung noch vom Eigentümer selbst eine Kostenerstattung. Im Gegenteil: Gehen im Rahmen dieses Einsatzes Geräte kaputt (z.B. Pumpe), dann werden diese oftmals nicht einmal von der Versicherung ersetzt. Die Versicherungen berufen sich hier sehr auf die Brandschutzsteuer, aus der solche Dinge bezahlt werden müssen/sollen.