Festgestellte Mängel nach Auszug mit Protokoll?

5 Antworten

Kann mir da überhaupt etwas angehängt werden?

Nein.

Im Abnahmeprotokoll ist davon nichts erwähnt 

von beiden unterschrieben, erst danach kam der Vermieter mit "Mängel" an. Vergiss es, es gibt keine Mängel in dem Sinne.

du könntest trotzdem mit der Kaution Probleme bekommen.

horribiledictu  07.03.2022, 23:43

nein, kann er nicht! wenn die Mängelfreie Übergabe bestätigt wurde, dann kann er die Herausgabe der ganzen Kaution einklagen.

horribiledictu  07.03.2022, 23:47
@peterobm

...die bei solchen ERfolgsaussichten (100%) der Vermieter zu tragen hätte - aber der lässt es in so einem Fall sicher nicht zur Klage kommen sondern zahlt freiwillig, weil er genau weiß, dass er verlieren würde!

JensDevries 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:46

Ich habe keine Kaution hinterlegen müssen, da eine Bürgschaft meines Vaters bestand.

Hallo Jens,

das gesetz hat sich geändert. Man muß nicht mehr unbedingt bei Auszug renovieren. Nur, wenn es wirklich notwendig ist. Wenn das Abnahmeprotokoll unterzeichnet wurde, kann er nichts mehr mchen.

Wenn im Abnahmeprotokoll keine Mängel zu deinen Lasten vermerkt sind, bist du raus. Sonst hätte er sich zumindest die Begutachtung bei besserem Licht offen halten müssen.

Mich wundert, dass du streichen musstest.Heute ist das nicht mehr üblich. Der Nachmieter macht das für sich. Oder waren es rote und schwarze Kunstwerke von dir?

JensDevries 
Fragesteller
 07.03.2022, 23:42

Ich habe bei der Übernahme zwei gestrichene Wände der Vormieterin übernommen und musste unterschreiben, dass ich sie nach dem Mietverhältnis in einen renovierten Zustand hinterlasse. Ob das rechtens ist, keine Ahnung. Habe es aber gemacht. Und das hab ich wohl nicht perfekt gestrichen, was wohl aber erst der Nachmieter gemerkt hat. Jetzt will der Vermieter mich verantwortlich machen.

peterobm  07.03.2022, 23:48
@JensDevries

tja, wenn im Mietvertrag eine Renovierung steht, so hast du dem Folge zu leisten, du übernimmst die Pflichten des Vormieters.

aber da ein Abnahmeprotokoll unterschrieben wurde, ist das ausreichend