Nach fast sieben Monaten, kommt mein Ex-Vermieter mit neuen Mängeln?

17 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt kein Gesetz, dass sagt, dass der Vermieter 6 Monate Zeit hat, um versteckte Mängel zu melden. Auch nicht, dass er so lange die Kaution zurück halten kann. Es hat sich lediglich Rechtssprechung durchgesetzt, dass man sich als Vermieter so lange Zeit nehmen kann.

In Deinem Fall waren es nun 6 Monate + ca. 30 Tage. Falls es so war, dass der Vermieter nachweislich noch im September seinem Anwalt mitgeteilt hat, dass es noch versteckte Mängel gab und der Anwalt lediglich etwas lange gebraucht, um Dir zu antworten, könnte es gut sein, dass ein Gericht solche Mängel auch nach 7 Monaten noch anerkennt. Wichtig ist aber, dass es tatsächlich versteckte Mängel waren und dass diese Mängel tatsächlich auf Dich als Verursacher zurück geführt werden können.

Bohrlöcher in Wänden:

Kein versteckter Mangel. Kann er vergessen.

Wasserschaden im Laminat:

Möglicherweise konnte bei der Übergabe ein oberflächlicher Schaden nicht erkannt werden und erst beim Aufstellen der Möbel durch den neuen Bewohner fiel auf, dass das Laminat von unten her aufgequollen ist. Das könnte ein versteckter Mangel sein, müßte aber dann sehr genau beschrieben oder fotografiert worden sein und der Zeitpunkt ist wichtig, wann der Schaden von wem entdeckt wurde, sodass eindeutig geklärt werden kann, wer der Verursacher ist.

Hier handelt es sich darüber hinaus um einen typischen Haftpflichtschaden. Das bedeutet, dass der Schaden, wenn er durch ein einmaliges Ereignis verursacht wurde, von Deiner Privathaftpflichtversicherung übernommen wird. Voraussetzung dafür ist, dass er sofort nach Bekanntwerden gemeldet wird und dass die Versicherung auch Gelegenheit bekommt, sich den Schaden anzusehen, um selbst ermitteln zu können, ob es ein Haftpflichtschaden ist oder nicht. Möglicherweise übernimmt die Versicherung den Schaden aber ganz ohne Probleme.

Deshalb jetzt unbedingt Deiner Versicherung melden.

Heizung leer gelaufen:

Wenn zum Zeitpunkt der Übergabe noch Öl im Tank war und die Heizung funktionierte, was im Protokoll wohl bestätigt wurde, kann dieser Schaden Dir nicht angelastet werden.

Zu usw. kann ich natürlich nichts sagen.

Grundsätzlich aber gilt, dass Du am besten alle Schäden, die außer dem Laminat noch gemeldet wurden, Deiner Versicherung meldest. Diese hat nicht nur die Pflicht berechtigte Ansprüche zu erfüllen, sondern auch, unberechtigte abzuwehren. Insofern hätte sie zumindest in diesen Punkten auch die Leistungen Deines Rechtsanwalts und evtl. Prozesskosten zu erstatten, wenn es zu einem Gerichtsprozess wegen Laminat, Heizung etc. kommen sollte.


Also unbedingt mit Deiner Versicherung in Kontakt treten und natürlich soll auch Dein Anwalt entsprechend antworten. Sich auf die Position zurück zu ziehen, dass 6 Monate seit dem Auszug vorbei sind, reicht u. U. nicht aus, wenn Du vor Gericht erfolgreich sein willst.

Du bist  nicht unter Zeitdruck. Lieber sorgfältig vorgehen, als sich durch einen Schnellschuss weitere unnötige Verzögerungen einfangen.

engeldeslichts 
Fragesteller
 02.11.2016, 13:07

Nein in dem Schreiben vom Meinen Ex-Vermieter stand drinne, das er sich jetzt auch einen Anwalt nehmen wird. Hätte ich die Kaution nicht zurückgefordert, hätte sich mein Ex.Vermieter nicht mehr gemeldet. Er hat einen sehr schlechten Ruf als Vermieter, was ich damals vor 9 Jahren nicht wußte.

bwhoch2  02.11.2016, 13:13
@engeldeslichts

Also kam das Schreiben noch nicht von seinem Anwalt. Damit hat er natürlich etwas schlechtere Karten.

Dennoch solltest Du Schäden, die er anmeckert (Laminat, Heizung usw.) Deiner Versicherung melden.

Den Heizungsschaden wird sie ablehnen. Damit brauchst Du ihn dann auch nicht zu bezahlen. Wenn die Versicherung aber das Laminat (anteilig) bezahlt, soll es doch so sein. Bei "usw." genauso. Wenn nicht, muss die Versicherung in der Funktion als Rechtsschutzversicherung für Dich tätig werden.

Unabhängig davon wird Dir der Anwalt auch mitteilen, ob es z. B. Sinn macht, gegenüber dem Ex-Vermieter gar nicht auf den Brief einzugehen, sondern direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Das ist schon mal deswegen von Vorteil, weil es Zeit spart. Die Sache mit der Versicherung würde parallel laufen.

Gegen einen Mahnbescheid, kann der Vermieter Widerspruch einlegen. Ob er es tut, wirst Du sehen. Sobald er Widerspruch eingelegt hat, kannst Du auf Rückzahlung klagen evtl. sogar völlig unabhängig davon, ob er noch Anspruch auf Schadensersatz hat oder nicht, denn er hatte genug Zeit, seine Ansprüche anzumelden und nun ist die Rückzahlung der Kaution fällig. (Ggf. abzgl. evtl. noch nachzuzahlender Betriebskostenanteile)

engeldeslichts 
Fragesteller
 04.11.2016, 11:51
@bwhoch2

Mein Anwalt hat heute noch einmal ein Schreiben aufgesetzt, mit einer letzten Frist, um die Kaution zurückzubezahlen, sonst klagen wir. Der Versicherung habe ich mittlerweile das Abnahmeprotokoll und das Schreiben von meinen Ex-Vermieter geschickt

bwhoch2  04.11.2016, 12:25
@engeldeslichts

Danke für die Auszeichnung.

Das geht dann wohl seinen Gang, den es gehen muss.

Ob nach Fristverstreichung noch ein Mahnbescheid beantragt wird oder direkt geklagt wird, das entscheidet Dein Rechtsanwalt sicher richtig.

Der normale Weg, um Geld einzutreiben, ist der über einen Mahnbescheid, denn dieser ist natürlich von der Kostenseite her deutlich günstiger und auch der Aufwand bei Gericht, der nur dann anfällt, wenn wirklich ein Widerspruch kommt.

Wenn aber der Anwalt der Meinung ist, dass sowieso ein Widerspruch kommen wird, was durch das jetzt schon vorliegende Schreiben dokumentiert wird, kann er auch direkt klagen. Man spart dadurch dann natürlich erheblich Zeit ein und das Kostenrisiko liegt, wie es aussieht, ausschließlich beim Vermieter.

engeldeslichts 
Fragesteller
 01.12.2016, 07:43

Kleiner Zwischenbericht, mittlerweile hat sich mein Ex-Vermieter einen Anwalt genommen, und weitere Mängel angezeigt. Es wird vor Gericht gehen, Gott sei Dank habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Habe den Anwalt gewechselt und endlich habe ich einen, der mit Sachverstand dran geht und nicht nur Phrasen schreibt. Bin neugierig wie das weiter geht

Das ist ein gefundenes Fressen für Anwälte!

Der Vemieter wird seine Ansprüche beweisen müssen; geliches gilt für die Wahrung von Fristen!

engeldeslichts 
Fragesteller
 02.11.2016, 12:50

Gott sei Dank habe ich eine Rechtschutzversicherung. Ich wäre gerne sauber rausgegangen, aber wenn keine Reaktion vom Vermieter kommt, und nur eine saubere Nebenkostenabrechnung verlangt, mit Kautionsrückzahlung, und dann so ein Schreiben kommt, fällt man aus alles Wolken

Diese 6-Monate-Frist bezieht sich nur auf den Zugriff des Vermieters auf die Kaution. Auch nur einen Tag überschritten ist die Kaution aktuell nicht mehr angreifbar bis auf einen Restbetrag, der der kommenden BK-Abrechnung noch dem Vermieter geschuldet ist. Dennoch kann der Vermieter Mängel aus dem ehemaligen Mietverhältnis geltend machen, du kannst aber auch sofort widersprechen, wenn hier falsche Angaben gemacht wurden.

Daher ist der Vermieter unter Fristsetzung aufzufordern die Kaution abzurechnen. Das Schreiben durch Einwurfeinschreiben zugangssicher dem Vermieter zustellen.

Wenn der Vermieter meint, dass du nach mehr als 6 Monaten nach Mietende immer noch für Schäden haften sollst, dann muss er unter Offenlegung der Beweise am Amtsgericht Zivilklage erheben. Gibt der Vermieter nach Abrechnung der Kaution den größten Teil nicht zurück, kannst du ebenso Klage erheben.

Was hat denn dein Anwalt dem Vermieter geschrieben? War das schon die Aufforderung zur Herausgabe der Kaution?
 

engeldeslichts 
Fragesteller
 02.11.2016, 12:53

Ja er wollte eine genaue Aufstellung haben und gleichzeitig Frist gesetzt um die Kaution zu überweisen

Gerhart  02.11.2016, 18:24
@engeldeslichts

Sehr durchsichtige Retourkutsche des Vermieters. Dein RA macht das jetzt bestimmt richtig.

Ich denke mal, eure Fronten sind einigermaßen verhärtet.

Grundsätzlich hast du aber gute Karten, wenn du ein mängelfreies Übergabeprotokoll, von ihm unterschrieben und ohne weitere Vorbehalte versehen, vorliegen hast. Dieses ist rechtstechnisch ein sog. "negatives Schuldanerkenntnis". Das heisst, der Vermieter hat hier bestätigt, dass er keine Forderungen aus Mängeln mehr gegen dich hat.

Selbst wenn jetzt noch etwas auftaucht, ist das sein Problem. Deswegen solltest du darauf gar nicht eingehen. Das hätte dir aber dein Anwalt schon sagen können.

Dein Anwalt wird dir schon sagen ob der Vermieter damit durchkommt.

Ich denke nicht dass er noch Forderungen stellen kann. 6 Monate sind 6 Monate und nicht 6 Monate und ein oder mehrere Tage.