Auszug: Wohnungsübergabe ohne Protokoll. Wie lange hat der Vermieter Recht Mängel zu beanstanden?
Hallo, ich bin zum 30.09.12 aus meiner letzen Wohnung ausgezogen. Mein damaliger Vermieter war leider kein Freund von Briefen, Ankündigen oder sonstiger offizieller Kommunikation. Da dies meine erste eigene Wohnung war, habe ich natürlich einige Fehler gemacht, wie auch bei der Wohnungsübergabe am Ende, die in Abwesenheit des Vermieters, ohne offiziellen Termin, unprotokolliert und von mir mit der Frau des Hausmeisters "durchgeführt" wurde.
Ich habe der netten Frau also die Schlüssel und meine Bankverbindung gegeben und mir sagen lassen, dass der Vermieter dann die Mietsicherheit in ein, zwei Wochen überweisen würde.
Seit dem ist weder die Mietsicherheit noch sonst irgendeine Mitteilung vom Vermieter gekommen. Meine E-Mail Adresse sowie Handynummer sind ihm bekannt.
Ich habe gelesen, dass die Mietsicherheit spätestens sechs Monate nach Auszug zurückgezahlt werden soll und ich möchte ihn die Tage anschreiben.
Wie lange kann der Vermieter rückwirkend noch Mängel geltend machen?
4 Antworten
Ich schätze das könnte schwierig werden. Wenn es eine Übergabe gibt, von der der Vermieter weiß, dann kannst du dich wahrscheinlich fast immer darauf berufen, dass evtl. Schäden nachträglich zugefügt wurden.
Er müsste dann nachweisen, dass der Schaden vorher bestand - dafür gibts ja ein Protokoll.
In meinen Augen hast du da recht gute Karten.
Schadenersatzansprüche sind nach Ablauf von 6 Monaten, gerechnet ab Rückgabe der Wohnung, verjährt. Das trifft bei dir zu.
Die Kaution ist nach Ablauf von 6 Monaten ab Rückgabe zurück zu zahlen. Insofern voraussichtlich mit einer Nachzahlung zu rechnen ist, darf zunächst als Sicherheit ein Teil zurückbehalten werden (etwa das Dreifache der monatlichen Vorauszahlungen).
Kann m ir doch keiner erzählen, dass er das längst hätt machen können/ müssen. DAs ist jetzt bald 6 Monate, da muss er so was doch langst gecheckt haben.
Mieterschutzbund?