Festellung des Einheitswerts

3 Antworten

Das Finanzamt will nicht, dass Finanzamt muss.

Die Grundsteuer bemisst sich nach dem dem Grundsteuermessbetrag und bemisst sich nach dem Einheitswert.

Und der Einheitswert ändert sich halt. Aber er wird nur neu festgestellt, wenn er nach oben um 100.000 Deutsche Mark oder 10%, dabei mindestens 5.000 Deutsche Mark ändert § 22 Abs. 1 BewG.

Die Chance, dass sich der Dachausbau auf den Einheitswert auswirkt ist relativ gering.

Das Finanzamt ist doch nicht blöd. Die arbeiten schon mit dem Bauamt zusammen, welches Dir den Bauantrag genehmigt hat. Die melden nun eine größere Wohnfläche dem Finanzamt - und die werden dann natürlich aktiv. Hier wirst Du also wohl wahrheitsgemäße Angaben machen müssen, weil sonst eine Prüfung vor Ort erfolgen kann.

Um zu verhindern, dass der Einheitswert, der Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer neu berechnet werden, solltest du das Bauvorhaben nicht durchführen und das Grundstück samt Gebäude so lassen, wie es ist.