Thema Grundsteuer! Ist schon jemand vom Ertragswertverfahren in Sachwertverfahren veranlagt worden?
Das früher als Speicher benutzte Dachgeschoß meines Einfamilienhauses habe ich ausgebaut und hat logischerweise an Wohnfläche gewonnen. Das Finanzamt hat mich nach dem Ausbau vom günstigen ERTRAGSWERTVERFAHREN in das weit höhere SACHWERTVERFAHREN veranlagt. Zum Vergleich: Vorher 282 € nachher 1318 € jährlich. ich halte das für eine unverschämte perfide Abzocke vom Finanzamt, eine Steuerfalle und eine Steuer- und Abgabenungerechtigkeit zumal ich Rentner bin und es für mich eine ziemlich happige Belastung (1/4 j. 329 €) darstellt. Ich bitte um Rat oder Tipp, wie ich vom Sachwertverfahren wieder zum günstigeren Ertragswertverfahren verranlagt werden kann, also in die Zurückversetzung in den alten Stand. Wie komm ich da wieder raus?
3 Antworten
Vermutlich gar nicht. Entweder Du bist jetzt über 210 m² Wohnfläche oder der Bau ist nicht mehr mit normalen Bauten zu vergleichen.
Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen. Das Finanzamt ist im übrigen nur für die Ermittlung des Einheitswerts und des Grundsteuermeßbetrags zuständig, die Grundsteuer erhebt die Kommune.
ich halte das für eine unverschämte perfide Abzocke vom Finanzamt, eine Steuerfalle und eine Steuer- und Abgabenungerechtigkeit
Das ist Deine Meinung. Das Finanzamt ist an Gesetze gebunden.
Sie haben "schlafende Hunde" geweckt. Bei der Bemessungsgrundlag wurden nun für die Begründugn des Ertragswertes, der bei der Berechung der Grundsteuer "B" zugrundegelegt wurde, aktuelle Bemessungsgrundlagen herangezogen. Das Objekt hääte ansonsten sicherlich Ruhe gehabt bis zu einer Veräußerung oder Vererbung!?!
Die Bauämter reichen den Bauantrag an die Steuerstelle des zuständigen Fianazamtes weiter, von wo aus dann die Sache ins Rollen kommt.