Thema Grundsteuer! Ist schon jemand vom Ertragswertverfahren in Sachwertverfahren veranlagt worden?

3 Antworten

Vermutlich gar nicht. Entweder Du bist jetzt über 210 m² Wohnfläche oder der Bau ist nicht mehr mit normalen Bauten zu vergleichen.

Einspruch gegen den Einheitswertbescheid einlegen. Das Finanzamt ist im übrigen nur für die Ermittlung des Einheitswerts und des Grundsteuermeßbetrags zuständig, die Grundsteuer erhebt die Kommune.

ich halte das für eine unverschämte perfide Abzocke vom Finanzamt, eine Steuerfalle und eine Steuer- und Abgabenungerechtigkeit

Das ist Deine Meinung. Das Finanzamt ist an Gesetze gebunden.

Sie haben "schlafende Hunde" geweckt. Bei der Bemessungsgrundlag wurden nun für die Begründugn des Ertragswertes, der bei der Berechung der Grundsteuer "B" zugrundegelegt wurde, aktuelle Bemessungsgrundlagen herangezogen. Das Objekt hääte ansonsten sicherlich Ruhe gehabt bis zu einer Veräußerung oder Vererbung!?!

Die Bauämter reichen den Bauantrag an die Steuerstelle des zuständigen Fianazamtes weiter, von wo aus dann die Sache ins Rollen kommt.