Fenstertausch in Mietwohnung - Wer übernimmt Reinigung, Möbelrücken etc?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich steht dem Mieter ein Aufwendungsersatz in angemessenem Umfang zu (LG Hamburg WM 99, 364) zu. Rechtsgrundlage ist § 554 Abs. 4 BGB, Der Vermieter muss die Wohnung nach der Modernisierung wieder in einen gebrauchsfähigen, vertragsgemäßen Zustand versetzen, also auch die Maler - und Tapezierarbeiten sowie Reinigungsarbeiten durchführen. Zu den Aufwendungen, die vom Vermieter zu ersetzen sind gehört auch die eigene Arbeitskraft des Mieters (AG Kiel WM 78, 174) (z.B. wenn der ieter selbst die Reinigung durchführt).

Betonung liegt hier auf "grundsätzlich" darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen. Frag deinen Vermieter wie er sich den Arbeitsplan vorstellt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modernisierung.htm

Tsubasa10 
Fragesteller
 05.04.2013, 12:04

Vielen Dank für die Antwort. Werde dem Vermieter auch keine Paragraphen und Forderungen an den Kopf werfen. Nur wenn es danach aussieht, als hätte eine Bombe eingeschlagen und der Vermieter meint, es geht ihn alles nichts an, ist es gut zu wissen wie man ggf argumentieren kann.

Schwierig  05.04.2013, 12:23
@Tsubasa10

Ich würde an deiner Stelle** **vorher**** mit dem Vermieter über den Arbeitsablauf, dauer und dem Arbeitsmaterial reden.

Eine schriftliche Anfrage wäre sicher von Vorteil für dich.

Später könnte er arrgumentieren DU hättest den Schaden verhindern können, in dem DU vorbeugst.

Außerdem sind Abdeckplanen für Möbel und Fussböden nicht billig. Zeit ist Mangelware bei dir, da du berufstätig bist usw.

Dies müste im Vorfeld geklärt werden.

Ganz ohne eigenes Dazutun wirst du da nicht davonkommen. Da ist Mithilfe von dir angesagt. Die Handwerker müssen zwar ihren Schmutz beseitigen. Die Endreinigung, aufwischen ect. bleibt deine Angelegenheit. Möbelrücken ? Wenn da etwas zu Schaden geht, was in den Möbeln an Geschirr ect. abgestellt ist, wer soll dafür aufkommen ? Sicher nicht die Handwerker. Du hast da auch eine Eigenverantwortung. Evtl. den Schrank ausräumen, damit beim Rücken im Schrank nichts umfallen kann und beschädigt wird. Am besten du besprichst das mit dem Vermieter

Du provitierst doch von den neuen Fenstern!

Oder erwartest Du, dass die auch noch geputzt sind?

Wenn Du jetzt z.B. schon 2 Jahre Deine Wohnung nicht geputzt hättest, soll dann der Dreck auch noch mit beseitigt werden?

Freu Dich auf die neuen Fenster und über die Großzügigkeit Deines Vermieters ;-)

Tsubasa10 
Fragesteller
 05.04.2013, 18:06

Naja "Großzügig" kann man es nicht nennen. Natürlich steht auch eine Mieterhöhung an. Darüber will ich mich auch gar nicht beschweren. Aber mein Vermieter ist Bauunternehmer und lässt die Arbeiten von seiner Firma für sehr geringe Kosten durchführen. Ferner wurde bereits die Wohnung über mir renoviert und hierbei ist ein netter Wasserschaden eingetreten, sodass ich mich über Wasser aus der Decke freuen durfte. Der Handwerker den ich darauf ansprach meinte nur, er hat sich schon gedacht, dass soetwas passiert. Sowas zeigt mir halt, dass die Firmen teilweise recht schludrig arbeiten.

Hallo Tsubasa10,

bei mir sind auch schon die Fenster getauscht worden. Das ging ganz schnell. Und an Dreck kann ich mich auch nicht mehr erinnern, da die Handwerker sehr sauber gearbeitet hatten.

Selbst als meine Wohnung saniert wurde (Heizkörperwechsel, Wasserleitungsrohre gewechselt, Gas raus, Stromleitungen teilweise neu verlegt), hielt sich der Dreck im Rahmen. Die Handwerker haben das Grobe weggemacht. Aber die Feinreinigung oblag mir. Und ich habe es gern gemacht. Da meine Wohnung nun qualitativ besser ist.

Also den ganzen Tag putzen musst du sicher nicht.

Alles Gute

Virginia

KaeteK  05.04.2013, 17:23

bei mir sind auch schon die Fenster getauscht worden. Das ging ganz schnell. Und an Dreck kann ich mich auch nicht mehr erinnern, da die Handwerker sehr sauber gearbeitet hatten.

Kann ich nur bestätigen.

Mir geht es hier lediglich um die Frage, wer für diese Arbeiten zuständig ist. Ich möchte, dass meine Wohnung danach wieder so aussieht wie vorher und nicht erstmal den ganzen Tag lang putzen müssen.

Natürlich keine Baustelle hinterlassen werden, der Vermieter ist verpflichtet den gebrauchsfähigen Zustand wieder herzustellen.

In der Regel werden die Handwerker oder andere beauftragte Personen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen um ungehindert die Fenster einbauen zu können.

Als Mieter hat man lediglich eine Duldungspflicht und muss nicht zum Möbelpacker werden.

Ich als gelernter Installateur habe meinen Arbeitsplatz stets sauber gemacht, es sei denn, der Kunde wollte es selber machen.