Feiertag als Urlaubstag

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Es kommt darauf an, wie der Urlaubsanspruch lt. Vertrag berechnet worden ist. Wenn deine Mutter eine 7-Tage-Woche hat und grds. auch verpflichtet ist an Feiertagen zu arbeiten, dafür aber bereits entsprechender Zusatzurlaub vertraglich vorgesehen ist, kann das u. U. rechtens sein.

Generell ist es aber so, dass der Urlaubsanspruch auf eine 6-Tage-Woche abgestellt ist und mindestens 24 Werktage betragen muss. Für jeden gearbeiteten Sonn- oder Feiertag muss der Arbeitnehmer im Laufe der auf den Arbeitstag folgenden 13 Tage einen freien Ersatztag bekommen. Dann kann ein Feiertag unmöglich gleichzeitig ein Urlaubstag sein!

Urlaub ist immer ein ausgefallener Arbeitstag, der zu vergüten ist als ob man gearbeitet hätte. Wenn gleichzeitig Feiertag ist, wäre man aber bereits dadurch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet - sondern bezahlt frei zu stellen gewesen - und kann auch keinen Urlaubstag in Anspruch genommen haben.

Feiertage sind nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz gesondert zu betrachten.

Das kann schon sein, dafür wird aber die Anzahl der Urlaubstage höher angesetzt. Zum Beispiel 36 oder 40 Tage.

Auch deine Mama wird einen Arbeitsvertrag haben und da stehen ihre Wochenstunden drin, die sie arbeiten muss. Gesetzliche Feiertage sind frei und werden (wenn sie da arbeiten muss) eben mit einem freien Tag "unter der Woche" ausgeglichen. So ist das meines Wissens nach immer geregelt - jedenfalls darf kein Urlaubstag abgezogen werden, nur weil da ein Feiertag ist. Wenn man krank ist, muss man sich ja auch keinen Urlaub nehmen...

Im Bundesurlaubsgesetz steht das: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html

Beim Rettungsdienst wurden uns Sonn- und Feiertage nicht als Urlaubstage abgezogen. Als Ausgleich für Samstage und dienstfreie Tage war der Urlaubsanspruch entsprechend höher.