Fehler in Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer vergessen - Korektur zugestellt nach Frist

9 Antworten

Eine korrigierte Nebenkostenabrechnung darf nicht zu Ungunsten des Mieters korrigiert werden. Das heißt, dass vergessene Posten dem Fehler des VM zuzurechnen sind. An einen verspäteten Grundsteuerbescheid glaube ich auch nicht, da die Grundsteuer viele Jahre lang gleich ist und auch ohne Bescheid berechnet werden kann. In vielen Kommunen gibt es auch gar keinen jährlichen Grundsteuerbescheid. Der Wortlaut des Vermieterschreibens deutet auch darauf hin, dass er den Posten schlicht vergessen hat. Der Mieter ist nicht verpflichtet die Grundsteuer nachträglich zu zahlen.

Hallo,

Vorraussetzung für die Umlage einer Kostenposition ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Hierbei kann z. die Grundsteuer namentlich aufgeführt sein ( oft unter Steuern und Abgaben ) oder aber im Mietvertrag wird nach der alten Regel auf Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung verwiesen, bei Vertragsformularen ab 2004 wird meist auf § 2 der Berechnungsverordnung hingewiesen. Es reicht aus, wenn der Hinweis auf die Vorschriften erfolgt. Es bedarf - wie einst früher - nicht mehr der Einzelaufstellung der Kosten im Mietvertrag. Das OLG Hamm hat hierzu die Entscheidung getroffen, dass ein durchschnittlich gebildeter Staatsbürger fragen muss, wenn er den Hinweis nicht verstehen sollte. Quelle:wer-weiß-was.de

Obelhicks  10.05.2009, 20:32

ein olg-urteil macht noch kein neues recht. es hier den unwissenden zu präsentieren ist sehr verwirrend.

meines Wissens ist die Grundsteuer nichts, was mit Dir als Mieter zu tun hat. Weiß nicht, ob er die überhaupt anrechnen darf.

Benjamin  10.05.2009, 12:56

Doch, kann umgelegt werden.

Regenmacher  10.05.2009, 12:56

Dein Wissen ist falsch, sorry!

guterwolf  10.05.2009, 13:11

Klar kann die Grundsteuer umgelegt werden

Obelhicks  10.05.2009, 20:30

bailan, das weiß jeder, der das mietrecht kennt. § 27, II. BVO, mit erwähnung im mietvertrag

obuhl 
Fragesteller
 10.05.2009, 21:35

Steht im Mietvertrag drin, siehe auch meine Antwort unten. Sofern also der Passus im Vertrag steht, kann das und wird das umgelegt ;)

Da dieser Fehler Schusseligkeit des Vermieters ist, ist eine Nachforderung mittlerweile verjährt.

Ob das Nichtbezahlen aber für das Klima zwischen Mieter und Vermieter gut ist, will ich bezweifeln.

Obelhicks  10.05.2009, 20:33

verjäht ist sie auf keinen fall. und ob es schusseligkeit oder verspätete zustellung ist, wurde nicht erwähnt.

Schusseligkeit des Vermieters ist sein Pech, er kann deswegen die NK nicht nachträglich korrigieren - es sei denn, er hätte den Fehler nicht zu vertreten, was ja hier nicht der Fall zu sein scheint.

Sofern Grundsteuer im MV als NK angegeben ist, ist diese selbstverständlich umlagefähig.

Man muss selbst wissen ob es sich lohnt, dass das Verhältnis zwischen VM und Mieter deswegen getrübt wird. Alternativ könnte man dem VM anbieten: du darfst zwar nicht nachfordern, aber ich zahle freiwillig die Hälfte.