Sind diese Heizkostenverteiler-Ablesewerte fehlerhaft?

14 Antworten

beanstande die nebenkostenabrechnung bei der hausverwaltung und lasse sie am besten von einem mieterverein auf plausibilität prüfen.

auch wenn z.b. alle ablesegeräte getauscht worden sind, so muss das erfasst und die werte des alten gerätes bei ausbau mit einbezogen werden.

Die Geräte sind nicht getauscht worden.

Die Hausverwalterin hat vermutlich selber keinen plan über die Nebenkosten.

Wo kann ich die Abrechnung Prüfen lassen? 

@TaktderWelt

Die Geräte sind nicht getauscht worden.

Aber die Wohnungen. Wenn ich das recht verstehe hast Du von 11/2014 bis 01/2015 im Kellergeschoß gewohnt und wohnst seit 02/2015 im Dachgeschoß.

@anitari

ja so ist es richtig.

@TaktderWelt

ich habe in einen Kommentar etwas weiter oben die genauen Abrechnungszeiträume angegeben und auch nochmal bilder der Nebenkostenabrechnung als Antwort auf die eigentliche frage gepostet

Man kann hier natürlich nicht per Ferndiagnose ohne Sichtung der Abrechnung urteilen. Eines ist in der Tat allerdings wirklich schon augenscheinlich abwegig: Wenn der Verbrauch in der Küche im Vorjahr 69 Einheiten war und im Folgejahr plötzlich 537 Einheiten, dann ist dies zumindest einmal überprüfenswert.

Ich würde gegen die Abrechnung Einspruch einlegen und Einsicht in die Unterlagen verlangen - das muss dir dein Vermieter erlauben. Vielleicht sprichst du das dann einfach einmal sachlich an und es findet sich eine einfache Lösung.

Naja was den Verbrauch angeht wurde im Vorjahr eine Differenz von den alten und neuen werten ermittelt und im Aktuellem Zeitraum eben nicht , dort wurden einfach die Ablesewerte verrechnet.

Wenn ich dann Einspruch einlege und Einsicht in die Unterlagen bekomme, woher weis ich wie ich das Prüfen soll?

...bzw wo kann ich das ganze vernünftig prüfen lassen, ohne hunderte von Euros zusätzlich zu bezahlen?

@TaktderWelt

Am günstigsten sind da Mieterverein/Mieterschutzbund, da musst du dann eine Mitgliedsgebühr zahlen - das sind so um die 60 EUR. Die können das prüfen.

Alternativ geht auch die Verbraucherzentrale - das kostet auch nicht viel.

Da sind vermutlich die Heizkostenverteiler gewechselt worden. Da ist der Anfangswert immer Null. Der Endwert vom Vorjahr ist abgespeichert und aufrufbar.

Deine "Abhandlung" kann niemand so beurteilen. Möglich ist vieles! Lass die Abrechnung von neutraler Seite überprüfen!

Ja, aber wo mache ich diese Prüfung am besten?

Da ich erst seit 3 Jahren auf miete wohne , fehlt mir leider jegliche Kenntis über sowas

Mir kommt das alles sehr korios vor, wenn ich von den Einheiten lese, die schon weit über der Schmerzgrenze liegen. Da hier viele in Sachen Heizkosten und Nachzahlung Rat suchen, aber doch sicher nicht die Experten für ihr Problem finden, finde ich das von staatlicher Seite langsam ignorant, da das Problem scheinbar auch nicht, nie durch Fachkräfte in diesen Bereich  "gelöst werden kann". Sonst würden so viele hier nicht den Rat suchen. Angeblich ist ja jede 2. Abrechnung falsch. Da frage ich mich aber, warum die Leute hier Nichtexperten um Rat fragen müssen, weil die Abrechnungen "bei den Fachstellen" dann komischerweise immer korrekt sind" ? Kennen sicher schon viele. Ich auch. Schon alleine die Struktur der Abrechnungen ist alles andere als verständlich. Da wird von m3 in Einheiten umgerechnet usw. Da wird den Mietern der Gesamtpreis aller Nebenkosten, die zu der Gesamtmiete führen  genannt. Zum Bsp. Die Wohnung ist 60 qm, Warmmiete 470€ , wären Gesamtnebenkosten, einschließlich der Kaltmiete in Höhe von 7,83 pro qm und Monat. Keine Angabe von getrennten Einzelposten oder es wird der Preis für Heizung + BK pro qm und Monat zusammengeführt angegeben. Der soll wohl bei 2,20 € liegen. Weiß der Geier, ob der Preis noch aktuell ist. Man erhält keine Informationen darüber, "was / wie viel man von den 2,20 € "z.B."für die Heizkosten abziehen darf". So ungefähr, als ob man im Supermarkt für seine Artikel nur den Gesamtpreis bekommt. Da kann ich dann auch raten, was habe ich für diesen und jenen Artikel bezahlt ? Dann kann ich natürlich auch nicht wissen, was ich für Heizung verbraucht habe. Wenn ich angenommen mit einem "eigenverantwortlichen" Preis (höheren) berechnet werde, habe ich auch automatisch einen höheren Verbrauch. Der höhere Preis rechtfertigt eigentlich nicht im wahrsten Sinne, das man auch mehr verbraucht hat. Nur mehr bezahlt. Eigentlich eine Frechheit. Und mit angemessenen Kosten der Unterkunft hat das wohl nicht mehr viel zu tun,wenn man nur zahlen soll.

Auch wenn in den Abrechnungen in MWh, KWh, Einheiten etc.gerechnet wird, kann ich trotzdem (gerechtfertigt) anhand meiner Gesamtkosten den Quadratmeterpreis, sowohl für BK als auch für HZ einzeln ermitteln, bzw. erfassen, was mir pro qm im Monat berechnet wurde. Das Dumme ist, dass man nicht weiß, ob dieser nun gesetzlich vorgeschrieben oder " eigenverantwortlich" erhoben wurde. Soviel weiß ich: Es gibt jährlich einen neu erhobenen qm Preis für Heizung, einmal höher, einmal niedriger ! Vorallem ist doch bekannt, dass die meisten Leute sparsam wirtschaften, ob mit Wasser oder Heizung, wie ich auch - und trotzdem sind die Verbrauchskosten jedes Jahr noch höher als im Vorjahr. Bin wirklich kein Verbrauchsrüpel, dass dies gerechtfertigt wäre. Aber man legt's immer gerne so aus.