Fehlen in der Probezeit aufgrund von Gerichtsverhandlung - schlechter Eindruck?
Hallo,
ich habe meinen Traumjob in Berlin bekommen und bin super happy und vor allem motiviert, die Probezeit (6 Monate) zu bestehen. Und das auf alle Fälle ohne zu fehlen, da das ja nicht sonderlich gut ankommt.
Blöderweise habe ich nun heute Post vom Amtsgericht bekommen, ich muss dort im August bei einer Gerichtsverhandlung als Zeugin aussagen. Ich kann mich ja nicht weigern, dort zu erscheinen. Zu diesem Zeitpunkt arbeite ich jedoch schon in Berlin und würde einen ganzen Tag fehlen, da das Gericht nicht in Berlin ist, sondern in meinem jetzigen Wohnort (ca. 4 Stunden Anfahrt).
Ist das dann quasi schon der erste Minuspunkt für mich? Ich meine, es hinterlässt ja keinen guten Eindruck beim Arbeitgeber, wenn man gleich in der Probezeit schon fehlt.
Danke für jegliche Antworten. Ich mache mir echt Stress deswegen. Dieser Job ist mein Traum und mir so wichtig!!
11 Antworten
Der Arbeitgeber MUß Dich für eine Zeugenaussage vor Gericht freistellen.
Wenn er kein Gehalt für die Freistellung zahlt, dann kannst Du beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen und es wird Dir das entgangene Gehalt erstattet - dazu muß dann der ArbG dann ein entsprechendes Formular ausfüllen.
Fahrtkosten werden Dir ebenfalls auf Antrag durch das Gericht erstattet bzw. auch vorher ausgezahlt, wenn Du nicht in der Lage bist, die Fahrtkosten zu zahlen.
Die Vorladung müsste eigentlich auch entsprechende Infos enthalten.
Keine Sorge - als Zeuge vorgeladen zu werden, ist auf keinen Fall ein Negativpunkt für Dich...
Es kann auch sein, daß der ArbG Dir das Gehalt weiterzahlt und Du die Erstattung des Gerichtes an den ArbG weiterleiten mußt - man kann den Erstattungsanspruch auch an den ArbG abtreten.
Du solltest dem ArbG die Vorladung vorlegen und alles mit ihm besprechen; ggf. mußt Du einen entsprechenden Freistellungsantrag stellen (oft haben Unternehmen dafür einen Vordruck).
Eine Zeugenaussage ist wichtig und jeder Arbeitgeber wird Verständnis dafür haben, dass du dieser Pflicht nachkommst
Guten Tag automnkind,
Willkommen in Berlin!
Mach Dir nicht so viele Gedanken! Deinem Arbeitgeber die Vorladung zeigen, denn als Zeugin bist Du wichtig. Er wird das verstehen und akzeptieren.
Notfalls kannst Du doch eine Einigung suchen/finden um den "verlorenen" Tag zu ersetzen. Evtl. gibt es sogar (online suchen) Verpflichtungen dafür den Arbeitnehmer frei zu stellen.
Nee, das ist ja ein wichtiger Termin, außerdem bist du nicht als Angeklagter dort
Wenn Du das dem Arbeitgeber frühzeitig ankündigst, dann ist das absolut kein Grund, dass er Dir das dann ankreidet.