Kündigung nach erfolgreichem Probezeitgespräch rechtens?

6 Antworten

Keine - in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Oder hast Du eine schriftliche Bestätigung erhalten, aus der hervorgeht, dass per Datum XX.xx. die Probezeit als vorzeitig beendet gilt?

Sollte die Kündigung tatsächlich in der Probezeit erfolgt sein, d.h. in der vereinbarten Probezeit auch zugegangen sein, sind deine rechtlichen Möglichkeiten äußerst gering. Ein rechtliches Konstrukt, das dir eine Zusage gegeben wurde und aus der Nichteinhaltung der Zusage ein Schadensersatzanspruch resultiert, dürfte kaum möglich sein. Selbst wenn es eine entsprechende Absichtserklärung gegeben hat, liegt es eben in der Natur der Probezeit, dass das Arbeitsverhältnis letztendlich ohne Begründung gekündigt werden kann.

Ein minimaler Kündigungsschutz besteht auch während der Probezeit unter der Überschrift Treu und Glauben. Die Kündigung wird zwar mangels Kündigungsschutz nicht auf die klassischen Gründe untersucht. Es könnte jedoch ein Verstoß gegen die Gebote von Treu und Glauben vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Kündigung gegen das Anstandsgefühl aller gerecht und billig Denkenden verstößt. Genauso vage sind die Einzelfälle, die hierzu entschieden wurden. Die Richtung ist Diskriminierung und massive Ungleichbehandlung. Auch dies dürfte bei dir nicht vorliegen.

Von daher unter dem Kapitel Lebenserfahrung abzuhacken.

ist diese Kündigung also wirksam, wenn sie zb am 01.10. abgeschickt wurde und das Gespräch zur erfolgreichen Beendigung der Probezeit am 02.10. war?

@Keinhornpony

lass es mich so sagen, wenn die Formalien eingehalten wurden zum Beispiel richtig unterschrieben und richtige Formulierung greift ab dem Datum der Zustellung, auf das abschicken kommt es nicht an, die vereinbarte Kündigungsfrist während der Probezeit. Aus meiner Sicht ist es für den Arbeitgeber leider unschädlich, wenn es später ein Gespräch gab.

Eine Kündigung der probezeit ist mit einer 2 Wochenfrist möglich. Es muss weder schriftlich noch mündlich ein Grund genannt werden erst wenn dir außerhalb der probezeit gekündigt wird.
Formal stimmt es aber ich würde nachfragen, denn wenn vorher noch keine Angaben zum Problem gemacht wurden, finde ich das echt daneben. Aber so läuft das leider oft
Musst ich auch gestern erleben :(

wie es aussieht, hat er durchgehalten ("bestanden"), also gezeigt dass er arbeiten kann/will.

Die zwei Wochen kann er nutzen um sich schon ein andere Stelle zu suchen.

Rechtlichen Anspruch? Gar keinen. Eine fristwahrende Probezeitkündigung braucht keinen Grund. Vlt. waren die anderen Probezeitkandidaten einfach besser, pünktlicher, nie krank und man braucht dich nicht auch noch?

obwohl mit ihm schriftlich festgehalten wurde, dass die Probezeit beendet ist, kann er grundlos gekündigt werden?? Er ist doch  danngarnicht mehr in der Probezeit .

@Keinhornpony

Die Probezeit wird nicht durch ein Gespräch oder positive Leistungsbeschreibung beendet, sondern durch schrfitliche Kündigung.

Da kann es durhaus sein, dass die Kündigung schon vorher in der Post war, die Chefetage kündigte, weil sie niemanden weiterbeschäftigen wollen, obwohl die Fachabteilung zufrieden war usw.

Nur am Rande: Zufriedenstellend ist so ziemlich die  schlechtestmögliche wohlwollende Einschätzung :-(


Null. Leider.

Ich vermute dass es andere Kandidaten gab die mehr als "zufriedenstellend"  eingestuft wurden.

Das tut aber Nichts zur Sache. Frist eingehalten. Grundnennung nicht zwingend. Es reicht.