Mieter: Wände streichen im Studentenwohnheim

9 Antworten

Wieso solltest du die Wände nicht streichen oder tapezieren dürfen - ob so eine Regelung im Mietvertrag zulässig ist, das wage ich zu bezweifeln.

Es ist natürlich nicht nachvollziehbar, dass du den Mietvertrag nicht gelesen hast, bevor du ihn unterschrieben hast - denn dann wäre dir das sicher so nicht passiert ( entweder hättest du nichts gestrichen oder aber dich auf einen solchen Vertrag nicht eingelassen ).

Alles weiß. Problem ist wie kann ich denn genau die gleiche weiße Farbe treffen, ohne dass das jemals jemand merkt?

Sei einfach erhrlich und sage denen:

In meinem Mietvertrag (Studentenwohnheim) steht ich darf die Wände nicht streichen oder tapezieren.Blöd dass ich das erst gehört hab nachdem ich schon gestrichen hatte.

Sag denen sie sollen Dir die Farbe besorgen und Du möchtest sleber den Mangel beheben.

Du musst die Wohnung so übergeben, wie du sie bekommen hast. Wenn die Wände weiß waren, dann Kauf einen Eimer Farbe und Streich wenn du ausziehst notfalls das ganze Zimmer wieder weiß. Wenn die Wände ungestrichen waren muss die Farbe ganz entfernt werden, also Sandstrahlen oder ähnlich...

Ich würde die Wand schleunigst komplett weiß streichen, am Besten alle Wände, dann wirds nicht auffallen und keiner kann was sagen. Sollte das auffallen bevor du die Wände streichst könnte die Verwaltung verlangen, dass das Malern von Profis übernommen wird und das wird teuer.

Typischer Fall von: Erst denken - dann handeln.

Der Grund dieser Bestimmung ist, dass nur vorgeschriebene - oft auch besondere schimmelsichere, abwaschbare - Farben verwendet werden. Sonst hat der nächste Mieter ein Problem...

Lass es erst einmal so - oder ziehst du nächste Woche aus - und warte ab!

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