Faschgeldstrafe Jugendlicher?
Hallo, ich habe ziemlichen Mist gebaut. Es geht um Falschgeld. Hier die Vorgeschichte.
Ein "Freund" hat Falschgeld zu mir schicken lassen weil es zu seiner Poststation nicht ging. Als es angekommen ist hab ich es am nächsten Tag ihm gegeben. Es waren mehrer 50€ Scheine, einen 20 € schein hab ich behalten.
Als er nach der schule in eine Gruppe geschrieben hat er habe in einem Supermarkt mit dem Schein bezahlt, hab ich mir gedacht ich probier es auch. Zum Glück bin ich davor zur Vernunft gekommen und habe es nicht getan. Hatte aber die Absicht.
Am Abend darauf ist die Kripo mit einer Hausdurchsuchung bei mir reingeplatz, weil er mich verpfiffen hat...
Noch dazu hat man bei meiner Hausdurchsuchung eine geringe Menge Cannabis gefunden und eine halbe "2-cb" Pille. Ich bin 17 Jahre jung und nicht vorbestraft.
Bei der Polizei habe ich alles gestanden, war kooperativ und habe sogar laut §31 eine Aussage getätigt.
Welche Strafe erwartet mich? (Bitte nur ernst gemeinte antworten, ich weiß das ich Mist gebaut habe...)
5 Antworten
Dein Freund hat dich wissentlich in diese Situation gebracht, weil er wusste, dass es sich um Falschgeld handelt. Falschgeld in Umlauf zu bringen wird bestraft.
Wenn du gewusst hast, dass es sich um Falschgeld handelt, dann hättest du die Annahme bzw. Übergabe an deinen Freund ablehnen müssen.
Somit machst du dich mitschuldig.
Dein Freund hat dich bei der Polizei verraten , was die Hausdurchsuchung dann zur Folge hatte.
Wie ich danach mit diesem Freund umgegangen wäre, möchte ich hier nicht erwähnen.
Zudem ist dein Freund mehr als dumm, wenn er eine solche Nachricht, mit Falschgeld in einem Supermarkt gezahlt zu haben, auch noch veröffentlicht.
Was die Polizei im Rahmen der Hausdurchsuchung bei dir fand, interessiert mich nicht.
Vielleicht solltest du deinen Freundeskreis mal überdenken,, bevor du dir deine Zukunft verbaust.
Immerhin wars du kooperativ und hast gleich bestanden was wird dir angerechnet aber was die Stafe angeht da musst du abwarten
das wird wohl nach jugendstrafrecht verfolgt. ab 14 bist du strafmündig. junge, junge.
Pferpfeif zurück oder fange ihn ab wen es nimand sieht und schlage ihn mit maske alle zähne aus
Du hast ja tollen Umgang!
Erst zieht er dich in seine kriminellen Machenschaften hinein und dann verpfeift er dich auch noch.